Frage an Hermann Scheer von Sigismund K. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Dr. Scheer,
nach den tragischen Ereignissen von Winnenden kam es im Bundestag zu einer Änderung des Waffengesetzes, der auch Ihre Partei geschlossen zugestimmt hat. Ihre persönliche
Meinung zu der Problematik haben Sie in einem Artikel und einem Briefwechsel dargelegt. Darf ich Sie so verstehen, dass Sie ebenfalls wie die breite Öffentlichkeit der Meinung sind, dass dieses Gesetz in der vorliegenden Form nicht hätte verabschiedet werden dürfen, da es vortäuscht, das derzeit Mögliche zur Verhinderung ähnlicher Taten in der Zukunft getan zu haben? Tatsächlich aber wird die Barriere für einen potenziellen "school shooting"-Attentäter nicht erhöht, sich in den Besitz der Tatwaffen und der zugehörigen Munition zu
bringen, wenn diese weiterhin für ihn im Haushalt zugänglich sind. Auch wegen des beabsichteten finalen Suizids benötigt der jugendliche Täter diese für seine geplante Aktion. Dabei ist es unerheblich, ob er selbst der Waffenbesitzer ist (Erfurt), die Pistole des Vaters frei herumliegt (Winnenden), der Schlüssel zum Waffenschrank am Schlüsselbrett hängt oder er erst herausfinden muss, wo er ggf. versteckt liegt.
Wie ist Ihre Haltung in dieser Frage für die nächste Legislaturperiode?
Mit freundlichen Grüßen
Sigismund Kobe
Sehr geehrter Herr Kobe,
anlässlich der Abstimmung über die Novellierung des Waffenrechts habe ich, zusammen mit einigen anderen Abgeordneten, eine Erklärung im Deutschen Bundestag abgegeben, deren Text ich nachfolgend angehängt habe - er dürfte Ihre Frage beantworten. Zur Erläuterung sei noch darauf hingewiesen, dass die Waffenrechtsnovelle aus verfahrenstechnischen Gründen in das "Vierte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes" eingefügt wurde.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hermann Scheer MdB
"Erklärung nach § 31 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
Wir stimmen dem vierten Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes zu, weil es einige notwendige Verschärfungen enthält und damit das, was in einem Koalitionskompromiss erreichbar war.
Dennoch bleibt es unterhalb dessen, was nach den Amokläufen von Jugendlichen, zuletzt in Winnenden, notwendig ist, denn in allen Fällen, in denen Jugendliche mit Waffen Menschen getötet oder verletzt haben, waren diese Waffen für sie zuhause erreichbar. Wir halten deshalb eine weitere Verschärfung des Waffenrechts in nächster Zukunft für unverzichtbar. Insbesondere dürfen Waffen zu sportlichen und Jagdzwecken nicht zuhause gelagert werden.
Selbstverständlich ist das Waffenrecht nur ein, nicht das einzige Instrument, um zunehmender Gewaltbereitschaft entgegenzuwirken. Dazu gehört ein Internet, das frei von Gewaltverherrlichung ist - so schwer dies erreichbar sein mag. Dazu gehört Gewaltprävention an den Schulen, insbesondere auch Schulsozialarbeit.
All das und einiges mehr muss in der nächsten Legislatur auf die politische Agenda."