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Hermann Schaus
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Frage von Andreas G. •

Frage an Hermann Schaus von Andreas G. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben

Sehr geehrter Herr Schaus,

Ihre Partei tritt u.a. für eine Wiedereinführung der Vermögenssteuer ein.

Über Sinn und Zweck eine solchen Steuer kann man trefflich streiten, mir geht es hier aber vor allem um die Durchführung:

Wie wollen Sie gewährleisten, daß eine faire Vermögenserhebung stattfindet und die Vermögenssteuer nicht zu einer "Steuer der Ehrlichen" wird?

Sicher ist es problemlos möglich, Geldvermögen bei Banken, Wertpapiervermögen, sofern es in Depots liegt und mit gewissen Abstrichen auch Immobilienvermögen (über Schätzung) zu erfassen.

Allerdings geht das personenbezogen nur bei Aufhebung des Bankgeheimnisses. Noch kritischer wird es bei Vermögenswerten wie physischen Edelmetallen, effektiven Stücken bei Wertpapieren, Kunstschätzen und teuren Sammlungen.

Wenn Bürger A ein Bankkonto von -sagen wir mal 10 Mio. Euro hat und Vermögenssteuer zahlen muß, während Bürger B im gleichen Wert teure Bilder an der Wand hängen hat und davon kommt, ist sicherlich auch ihr Gerechtigkeitsempfinden massiv verletzt. Lösen können Sie das aber letztlich nur durch einen enormen Erhebungsaufwand - nämlich Hausbesuche - und die damit einhergehende gravierende Verletzung der Privatsphäre des Bürgers.

Ich wüsste gerne von Ihnen, wie sich die Erhebung der Vermögen konkret vorstellen.

Danke und Gruß

Andreas Goertz

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Goertz,

vielen Dank für Ihre weitere Frage.
Ich stimme Ihnen zu, dass die Erhebung der Vermögenswerte kompliziert ist und im Detail noch diskutiert werden muss. Ich möchte aber vermeiden, dass sich, wie in der Vergangenheit, die 5 Bundestagsparteien mit diesem Argument eine Vermögensteuer ablehnen. In vielen Ländern gibt es eine erheblich höhere Vermögensbesteuerung als in Deutschland. In der USA, in England, Frankreich, Japan, Italien, Schweden usw. ist das Gesamtaufkommen aus der Vermögensbesteuerung 3 bis 4 mal so hoch wie in Deutschland. Vielleicht sollten wir uns einmal dort umschauen, wie deren praktische Durchführung aussieht! Bei dem Erwerb von Bildern und Kunstgegenständen könnte z.B. die Steuer direkt erhoben und vom Verkäufer abgeführt werden. Vorhandene Kunstgegenstände könnten sicherlich einmalig geschätzt und danach mit einem gleitenden Zeitwert berechnet werden. Ich halte die Umsetzung für weniger kompliziert, als sie von interessierter Seite dargestellt wird.

Mit freundlichen Grüßen
Hermann Schaus