Frage an Hermann Schaus von Berthold F. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Schaus,
Ihnen dürfte bekannt sein, dass ein Flugsicherungsgesetz vorbereitet wird und die DFS privatisert werden soll.
Den Entwurf (siehe http://www.fluglaerm-eppstein.de/cgi-bin/BuReg_050707_Flugsicherheitsgesetz(Entwurf).pdf ) habe ich mir angeschaut und dabei Erschreckendes festgestellt. Soweit es sich mir erschließt, wird die Flugverfahrensplanung, die die DFS auch künftig betreiben darf, weder staatlicher Aufsicht noch Weisung unterliegen
(der entsprechende Satz in §27c LuftVG wird ersatzlos gestrichen); da der
Schutz vor Lärm sich auf unzumutbarem Fluglärm beschränken soll (Leq3 >65
dB(A)?). Da es keinerlei Grenzwerte und Verordnungen gibt, wie Lärm zu
berücksichtigen ist, stützen sich die Behörden bei der Bestimmung der Unzumutbarkeit erfahrungsgemäß auf von der Luftfahrt bezahlten lärmmedizinischen Gefälligkeitsgutachten, in denen sehr hohe Werte der Zumutbarkeit genannt werden. Somit läuft der Entwurf auf einen Freibrief zur Planung
nahezu beliebig lauter Verfahren und großflächiger Verlärmung flughafennaher Regionen hinaus. Mir scheint, dass die DFS sogar einen Rechtsanspruch auf die Festsetzung von ihr gewünschter Verfahren
bekommen würde; die gesetzlich vorgesehenen Effizienzvorgaben wären für
die DFS ein gutes Argument, ihre Vorstellungen durchzudrücken.
Wie wollen Sie künftig gewährleisten, dass die Fluglärmschutzbelange gerade in unserer Region, die zwar erheblich, aber nicht unzumutbar im Sinne der Gefälligkeitsgutachter belastet ist, gewahrt werden? Werden Sie dafür eintreten, dass künftig die Behörden die Bürger nicht nur vor unzumutbarem Fluglärm schützen sollen, sondern auch vor geringerem? An diesem einem Wort "unzumutbarem" in §29 Abs.(2) LuftVG ist übrigens die TABUM-Klage vor dem BVerwG gescheitert. Werden Sie dafür eintreten, dass Bürger im Sinne der Europäischen Verfassung vor einer Flugroutenänderung gehört werden müssen?
Berthold Fuld
Sehr geehrter Herr Fuld,
vielen Dank für Ihre Detailinformationen zum Flugsicherungsgesetz. Soweit ich informiert bin wurde die DFS bereits vor Jahren von einer Behörde in eine private Gesellschaft umgewandelt. Bei einer weiteren Privatisierung drohen die Wirtschaftsinteressen alleiniger Maßstab für deren Entscheidungen zu werden. Dies muss verhindert werden!
Ich selbst engagiere mich seit Jahren gegen einen weiteren Ausbau des Frankfurter Flughafens und insbesondere gegen die geplante Landebahn, weil ich der Überzeugung bin, dass dies in unserem dichtbesiedelten Rhein-Main-Gebiet nicht zu verantworten ist. In diesem Zusammenhang habe ich mich auch mit den wesentlichen Gutachten der Ausbaubefürworter auseinander gesetzt und darin viele Widersprüche entdeckt. So sind m. E. alle Arbeitsplatzprognosen nicht haltbar. Es ist für mich deshalb selbstverständlich, dass eine stärkere Bürgerbeteiligung bei der Planung und Umsetzung solcher Vorhaben zwingend notwendig ist. Dies muss auch für die Änderung von Flugrouten gelten!
Mit freundliche Grüßen
Hermann Schaus