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Hermann Schaus
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Frage von Wilfried M. •

Frage an Hermann Schaus von Wilfried M. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Schaus,
vielen Dank für Ihre rasche und inhaltlich interessante Antwort vom 7.1.19 (1).
Ich habe Nachfragen:
1. Welche Konsequenzen bzgl. a) des Gutachters und b) der Kammer wurden politisch -Ihrerseits- begrüßt, welche vielleicht vermißt?
2. Weil Frau MdL Pfau wie vorher MdB Wunderlich (DIE LINKE) dem Thema der politisch durchzusetzendenden Transparenz durch audiovisuelle Komplettdokumentation von Untersuchungsgesprächen noch aus dem Wege gehen (2), möchte ich Sie fragen: Sollte das nicht doch langsam auch ein (partei-) politisches Thema werden?
3. Was würden Sie sich bei eigener Betroffenheit (Aufforderung zur psychiatrischen Untersuchung auf eigenes Kostenrisiko, Berufsverbot bei Weigerung, 3 ) wünschen und was bevorzugt Ihre Partei?
Daß eine Bild-Ton-Aufzeichnung des Untersuchungsgespräches mitläuft und (auch) Sie den Datensatz mitnehmen können, weil DIE LINKE und andere im Bundestag einen gesetzlichen Anspruch darauf durchgesetzt haben und der Gutachter des Vertrauens der Verwaltung nicht mehr ablehnen kann?
Daß ein gesetzlicher Anspruch auf zwei Gutachten bestehe? Wer sollte dann Ihrer Meinung nach entscheiden, welche Inhalte davon in den Rang beweiserheblicher Tatsachen erhoben werden?
Und: Wer soll zwei Gutachter bezahlen, wie soll deren von Ihnen hervorgehobene Unabhängigkeit garantiert werden?
Mit freundlichen Grüßen
W. M.
1) https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/hermann-schaus/question/2019-01-07/308833
2) https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/janina-pfau/question/2018-12-24/308599?fbclid=IwAR1Wvv4zoRXqI6rycuDNnhAYUkos42d_inriQ_R6XUmm_UF1vfB9hJBL9Vw
3) So ging es mir.

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr M.,

danke für Ihre Nachfragen. Was unsere Abgeordneten in anderen Bundesländern dazu sagen ist mir nicht bekannt. Ich habe meine Aussagen auf dem Hintergrund der mir bekannten hessischen Fälle getroffen. Dies muss natürlich innerhalb unserer Partei noch breit diskutiert werden!

Wie Ihnen bekannt ist führte die seinerzeitige falsche und fahrlässige Beurteilung in Hessen, insbesondere aufgrund der Aufarbeitung durch die zuständige Kammer, zu einer Verurteilung des Gutachters.

Ich habe mit den Zweitgutachten eine Option angesprochen. Sofern Betroffene dies wünschen, sollte ein zweites Gutachten, dem ersten gleichwertig gegenüber gestellt werden. Die Kosten müssten dann natürlich auch diejenigen tragen, die ein Gutachten angefordert haben.

Herzliche Grüße
Hermann Schaus