Frage an Hermann Schaus von Gerhard R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Schaus,
zu
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Schleswig-Holstein verteidigt Privilegien der Kirchen vor Gericht | hpd hpd.de/artikel/schleswig-holstein-verteidigt-privilegien-kirchen-gericht-13008 20.04.2016 - (hpd) Die Kirchen müssen weiterhin nicht einmal bei verlorenen Prozessen vor den Zivilgerichten Gerichtsgebühren zahlen. ... dass beispielsweise das Land Hessen das Gebührenprivileg der Kirchen bereits aufgehoben hat.
Warum hatte Hessen das Gebührenprivileg der Kirchen aufgehoben?
Hatte die Aufhebung auch rechtliche Gründe?
Trifft es zu, dass Städte und Gemeinden Gerichtsgebühren zahlen müssen und die gleichzeitige Gebührenbefreiung für Kirchen nicht mit dem Gleichheitssatz des Artikels 3 Absatz 1 Grundgesetz vereinbar gewesen wäre?
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Reth
Sehr geehrter Herr Reth,
leider kann ich Ihre Fragen nicht beantworten. Unsere Fraktion ist erst seit Anfang 2008 im Hessischen Landtag vertreten. Die Aufhebung des Gebührenprivilegs der Kirchen bei den Gerichtsgebühren liegt aber zeitlich davor. Trotz intensiver Recherche ist es mir allerdings nicht möglich gewesen dazu die alten Unterlagen zu finden.
Ich bedauere Ihnen nichts anderes schreiben zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Hermann Schaus