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Frage von Jörg H. •

Frage an Hermann Schaus von Jörg H. bezüglich Finanzen

Warum wurde in der Stadt Neu-Anspach die Grundsteuer "B" um fast 30 % nachträglich rückwirkend zum 01.01.2013 erhöht, obwohl im Gesetz und in der Hauptsatzung etwas anderes steht? Legen auch Sie termingerecht Widerspruch ein?

Jörg Hoffmann

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DIE LINKE

Sehr geehrte Frau Hoffmann, sehr geehrter Herr Hoffmann,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich urlaubsbedingt erst heute beantworte. Ich habe, wie Sie, grundsätzliche und rechtliche Bedenken gegen die rückwirkende Erhöhung der Grundsteuer B um 70 Punkte. Deshalb habe ich heute auch fristgerecht Widerspruch gegen den Bescheid vom 15. Juli erhoben. Ich halte es für eine fadenscheinige Begründung wenn der Stadtverordnetenvorsteher und CDU-Landtagsabgeordneten Holger Bellino, ebenso wie des Bürgermeister Klaus Hoffmann (CDU), sagen, „dass es sich nicht um eine willkürliche Maßnahme der Stadt handelt sondern um eine Auflage der Aufsichtsbehörde“ (siehe Homepage der Stadt Neu-Anspach).

Ein verstecken hinter der Aufsichtsbehörde ist ein sehr unpolitischer Akt, nach dem Motto die Anderen sind schuld. Eine Mitteilung im Juli über eine rückwirkende Erhöhung ab Jahresbeginn halte ich zudem für rechtswidrig.

Dass alle Kommunen in finanziellen Schwierigkeiten sind muss dringend über Bundes- und Landesgesetze verändert werden, nicht über Gebührenerhöhungen der Kommunen. Genau deshalb treten wir als LINKE ja für eine Vermögenssteuer (mit einem Freibetrag von 500.000 Euro) ein, weil dadurch auch den Kommunen mehr Geld für Ihre notwendigen Aufgaben zufließen würde.

Mit freundlichen Grüßen
Hermann Schaus