Frage an Hermann Färber von Matthias M. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Färber,
augenscheinlich kennen Sie nicht die wahre Ursache der Banken- und Finanzkrise, Sie wissen nicht wem die Milliarden teuren Rettungsschirme, denen Sie zustimmen tatsächlich zu Gute kommen. Sie sollten aber wissen, dass in der Folge der Banken- und Finanzkrise alle Steuerzahler indirekt dafür zur Kasse gebeten werden, gleichfalls wurden viele durch Kurzarbeit und Arbeitsplatz direkt geschädigt. In der Folge Ihrer Untätigkeit gibt es für Sparguthaben auch keine Zinsen mehr. Sie unterstützen mit Ihrer Zustimmung Kriminelle, die sich an den Steuergeldern der Allgemeinheit bedienen.
Können Sie mir bitte erklären wie Sie Milliarden teuren Rettungsschirmen zustimmen können ohne tatsächlich die Ursache der Problematik komplett verstanden zu haben?
Mittlerweile sind in den USA fast alle Vermögensverwalter, Investmentbanken und Ratingagenturen wegen ihrer kriminellen Machenschaften, die zur Banken- und Finanzkrise geführt haben vor Gericht gebracht worden. Leider wurden alle Verfahren mit Milliarden hohen Vergleichszahlungen beendet. Sie haben mir hier einmal geantwortet, dass die ganzen Vorgänge strafrechtlich wohl nicht relevant seien.
Können Sie mir dann bitte erklären warum die ganzen Unternehmen im Schnitt 3 Milliarden Dollar zahlen um das Verfahren zu beenden? Und warum verklagen wir nicht auch diese Unternehmen?
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Maunz
Sehr geehrter Herr Maunz,
vielen Dank für Ihre Frage. Doch, die Auswirkungen der Finanzkrise sind mir durchaus bekannt.
Allerdings war ich beim Ausbruch der globalen Banken- und Finanzkrise 2007 noch nicht Abgeordneter des Deutschen Bundestages und hatte daher auch keine Möglichkeit, am Entscheidungsprozess mitzuwirken bzw. „Für“ oder „Gegen“ die eingeleiteten Stabilisierungsmaßnahmen des Finanzmarktes zu stimmen.
Zu Ihrer expliziten Frage, warum wir nicht – wie in den USA – die zuständigen Vermögensverwalter, Investmentbanken und Ratingagenturen wegen ihrer wie Sie sagen „kriminellen Machenschaften“, die zur Banken- und Finanzkrise geführt haben, verklagen, kann ich Ihnen nur eines sagen, auch wenn Ihnen das nicht gefallen wird: Weil wir es nicht können.
Es ist in der Tat so, dass unser Rechtsraum diese exorbitant hohen Strafzahlungen und Kollektivklagemöglichkeiten nicht kennt. Mir ist auch nicht bekannt, dass andere europäische Staaten solche Möglichkeiten hätten. In Deutschland gibt es zwar zum Teil auch Verbandsklagemöglichkeiten, aber im Grundsatz muss der geschädigte Anleger sein Recht selber geltend machen. Es gibt auch keine Behörde in Deutschland, die solche Strafzahlungen mit den Banken „verhandeln“ könnte. Die BaFin (Bankenaufsicht) hat aber die Möglichkeit, Bußgelder zu verhängen, wovon sie auch Gebrauch gemacht hat. Zuletzt haben wir diese Möglichkeiten im Rahmen des 1. Finanzmarktnovellierungsgesetzes noch ausgeweitet. Statt einer Geldbuße von bis zu 1 Million Euro, sind auch mittlerweile Geldbußen bis 10 Millionen Euro möglich.
Grundsätzlich ist das Thema Strafzahlungen aber nur eine Antwort auf die Finanzkrise. Wir haben andere Lehren aus der Finanzkrise gezogen. Um nicht alles zu wiederholen verweise ich auf die Maßnahmen von 2014, die im Kern noch aktuell ist, also mehr und besseres Eigenkapital, Bankenabgabe Bail-In, Trennbankengesetz, bessere Compliance, stärkere Aufsicht, etc..
Mit freundlichen Grüßen
Hermann Färber