Frage an Herlind Gundelach von Arkadiusz L. bezüglich Soziale Sicherung
Wollen sie weiterhin an der Sanktionierung von Hartz 4 Empfängern festhalten und damit deren Existenzminimum und Lebensgrundlage massiv einschränken ?
Sehr geehrter Herr L.,
zunächst einmal möchte ich festhalten, dass es bei den meisten Arbeitslosen keinerlei Gründe für Sanktionen gibt: Lediglich bei 3,1 % der Hartz IV Empfänger wurden im letzten Jahr Leistungen gekürzt. Diese Menschen hatten beispielswiese eine zumutbare Arbeit ohne einen wichtigen Grund abgelehnt.
Erstaunlich ist, dass Männer viel häufiger als Frauen Sanktionen erhalten: So wurden im Jahr 2016 nur 2 % der Frauen die Leistungen gekürzt, während 4, 2 % der Männer Sanktionen hinnehmen mussten. Am häufigsten werden außerdem bei Personen unter 25 Jahren Leistungskürzungen angewendet. Bei der Altersgruppe über 55 Jahren gibt es nahezu keine Sanktionen.
Diese Zahlen verdeutlichen, dass nur ein geringer Prozentsatz der Hartz-IV-Empfänger von Leistungskürzungen betroffen ist. Darüber hinaus denke ich nicht, dass die zuständigen Sachbearbeiter Sanktionen leichtfertig verhängen. Sie sind immer nur ein letztes Mittel, um dem Missbrauch von Sozialleistungen zu begegnen. Daher sollte dieses Instrument meines Erachtens erhalten bleiben. Alles andere wäre gegenüber den Erwerbstätigen und jenen Hartz-IV-Empfängern, die sich ernsthaft um Arbeit bemühen, unfair.
Mit freundlichen Grüßen
Herlind Gundelach