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Herlind Gundelach
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Frage von Philipp P. •

Frage an Herlind Gundelach von Philipp P. bezüglich Verkehr

Sehr geehrte Frau Gundelach,

es geht mir um die Autobahnprivatisierung.
Der Bundesrat hat eine Stellungnahme der Bundesregierung zu siebzig Änderungen des Grundgesetzes eingefordert.
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/111/1811131.pdf
Die Bundesregierung hat diese Anfrage jedoch vollständig zurückgewiesen.
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/111/1811186.pdf

Die Beteiligung des Bundesrates ist also nur noch formal, jedoch nicht inhaltlich.
Damit setzt die Bundesregierung offensichtlich darauf dass am Ende die Ministerpräsident/-innen ein Machtwort sprechen.
Vor Anhörungen im Bundestag könnte aber schon der Koalitionsausschuss entscheiden.
Mit Demokratie hat das dann nichts mehr zu tun.
Das zivilrechtliche Eigentum ist nach Artikel 90 des Grundgesetzes dem Bund zugeordnet, die Veräußerung an private Gesellschaften bleibt ausgeschlossen.
Damit wird aber nicht ausgeschlossen das Nutzungsrechte in großem Umfang auf private Gesellschaften übertragen werden können.
Folglich können private Gesellschaften beteiligt werden, aber ohne, dass es jmd. Bemerkt.

Was werden Sie gegen die Autobahnprivatisierung tun?
Außerdem weshalb soll es notwendig sein, die durch die Steuern der Bürger finanzierte öffentliche Infrastruktur an die Finanzindustrie zu verscherbeln?

Siehe auch Unterschriftenaktion gegen die Autobahnprivatisierung:
https://www.gemeingut.org/civi-public/?page=CiviCRM&q=civicrm/petition/sign&sid=20&reset=1

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Ponitka

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Ponitka,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema der Autobahnprivatisierung.

Mir ist es sehr wichtig, diesbezüglich einige Punkte zu klären, die in der aktuellen Berichterstattung häufig zu Missverständnissen führen.

Oft wird behauptet, dass es zu einer Privatisierung der Autobahnen kommen soll – dies stimmt so nicht! Die Kompetenzen in der Bedarfsplanung und der Kontrolle über Investitionsschwerpunkte werden auch zukünftig beim Bund liegen. Neu wird lediglich die Auslagerung der Umsetzung in eine Infrastrukturgesellschaft unter Einbezug privater Investitionen sein. Dieses private Kapital soll dabei helfen, den bestehenden Sanierungs- und Investitionsstau in der Straßeninfrastruktur abzubauen.

Bei der bisherigen Auftragsverwaltung teilen sich Bund und Länder die Verantwortung. Der Bund stellt anhand der Anträge aus den Ländern die Bedarfe fest und stellt das benötigte Geld zur Verfügung, die Länder übernehmen die Konkretisierung der Planung und die Bauausführung. In den letzten Jahren geschah es jedoch immer wieder, dass es Länder es nicht schafften, rechtzeitig die Planungen abzuschließen. So konnte das Geld nicht abfließen und notwendige Sanierungen und Ausbauten scheiterten.

Um diesem Dilemma entgegenzuwirken, haben zwei eigens dafür eingesetzte Expertengremien einen Reformvorschlag erarbeitet, der die Gründung einer Infrastrukturgesellschaft vorsieht. In dieser Bundesfernstraßengesellschaft sollen künftig die Planungs- und Bauaufgaben gebündelt werden.

Alternativ dazu gibt es auch die Realisierung der Projekte über sog. Öffentlich-Private-Partnerschaften. Hier übernehmen Private die Planungs- und Bauleistungen sowie den Betrieb, allerdings nur für einen vertraglich exakt festgelegten Zeitraum. Die Refinanzierung erfolgt in der Regel über die Erlöse aus der Maut (Gebühr für die Streckennutzung).

Der Staat entledigt sich also nicht seiner Aufgabe, wie es bei einer Privatisierung der Fall wäre, sondern er schaltet für die Erledigung der genannten Leistungsbereiche einen privaten Auftragnehmer ein. Das Eigentum an den Straßen verbleibt laut vorliegendem Gesetzentwurf auch weiterhin beim Bund und alle Rechte gehen nach Projektabschluss an ihn zurück.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinen Ausführungen behilflich sein und Ihre offenen Fragen klären. Selbstverständlich stehe ich Ihnen auch für Nachfragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Herlind Gundelach