Frage an Herlind Gundelach von Heribert K. bezüglich Kultur
Sehr geehrter Frau Dr. Gundelach,
Es geht um das Thema "Filmförderung" und Filmförderungsanstalt. Die FFA speist sich aus Zuwendungen des BKM (75 Mio/2017 - DFFF),(BMWI 10 Mio/2017 - GMPF)und aus der Filmabgabe. Weitere Einkunftsquellen der FFA kenne ich nicht. Hierzu folgende Fragen:
1. Wie hoch sind die Einnahmen der FFA und wieviel Mittel davon werden i.S.d. § 159 Abs. 2 FFG verwendet?
2. Die FFA ist an German Films Service + Marketing GmbH und der
Vision Kino gGmbH beteiligt. In welchem Umfang erfolgt hier eine Finanzierung von privaten Rechtsträgern - gibt es auch Beteiligungserträge?
3. Die öffentlich-rechtlichen Medien sind bei den Winterspiele 2018 in Pyeongchang nicht zum Zuge gekommen. Sehen Sie hier eine Möglichkeit, dass durch die ersparten Kosten die Filmförderung aufgestockt wird?
4. Wie hoch war die Filmabgabe der ö.r. Medien in 2016? Halten Sie die 3 % -Abgabe(bezogen auf Kosten!)für angemessen?
5. In welcher Höhe in Euro wurde durch die FFA in 2016 eine direkte Filmförderung betrieben? Die Regelung des § 159 Abs.2 Ziff. 1-3 FFG ist bekannt.
6. Es ist in der Filmbranche bekannt, dass das ArbeitszeitG ein Papiertiger ist und dass sich die GAA nicht um die Einhaltung von Arbeitszeiten kümmert - "Subvention des Filmstandorts Deutschland durch Weggucken". Halten Sie es für sinnvoll, dass die Filmförderung (zielgerichtet für Filmcrews) aufgestockt wird, um Drehzeiten verlängern zu können?
7.Lässt sich in Ihren Augen eine Filmförderung der FFA auch durch anteiliges Mezzanine-Kapital (o.ä.), das z.B. in Form von nachrangigen, partiarischen Darlehen oder Gesellschafterdarlehen gewährt wird, darstellen und welches durch Einspielergebnisse zurückgeführt wird? Die FFA beteiligt sich ja auch anderweitig an privaten Unternehmen (s.o.).
8. PWC wird von der FFA m. d. Schlusskostenprüfung bei Projektförd. beauftragt. Gab es hierzu eine öffentl. Ausschreibung?
Ich danke Ihnen - bzw. Ihren Mitarbeitern - für die Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Heribert Karsch
Sehr geehrter Herr Karsch,
haben Sie besten Dank für Ihre Fragen, zu denen ich Ihnen gerne folgende Informationen zukommen lasse:
Frage 1, 4 und 5: Alle relevanten Zahlen sowie die aktuellen Marktdaten aus der Filmwirtschaft finden Sie in der Broschüre „FFA info“, welche Sie unter http://www.ffa.de/publikationen.html einsehen können.
Frage 2: Diese Frage kann ich Ihnen nicht beantworten. Sie können diese Frage direkt an die FFA richten.
Frage 3: Der Deutsche Bundestag hat keinen Einfluss auf die Nutzung der Mittel, die dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk zur Verfügung stehen. Gegebenenfalls könnte Ihnen bei dieser Frage Ihre Landtagsabgeordnete oder Ihr Landtagsabgeordneter weiterhelfen.
Frage 4: Die 3 % -Abgabe halte ich für angemessen.
Frage 6: Zu Ihrer Annahme kann ich keine Aussage treffen. Für mich ist es selbstverständlich, dass auch die Filmbranche die geltenden arbeitsrechtlichen Vorgaben in Deutschland einhält. Falls jemand diese nicht einhält, drohen ihr oder ihm rechtliche Konsequenzen.
Frage 7: Filme können in den Genuss einer staatlichen Förderung kommen, werden aber grundsätzlich auch durch privates Kapital finanziert. Privates Kapital und staatliche Förderungen gilt es rechtlich zu trennen.
Frage 8: Das das Auftragsvolumen über den vorgeschriebenen Schwellenwerten liegt, gab es selbstverständlich eine öffentliche Ausschreibung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Herlind Gundelach