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Herlind Gundelach
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Frage von Gerd K. •

Frage an Herlind Gundelach von Gerd K. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Gundelach,

ich lese zum Thema Atomausstieg, dass CDU/CSU derzeit ein Gesetz blockieren, welches die Kosten für den Rückbau der Atommeiler dort belassen will, wo sie hingehören, bei den langjährigen Profiteuren der Kernenergie. Es ist ganz offensichtlich, dass die Ausgliederung der Atomrisiken aus dem aktuellen, modernen Geschäft von derzeit EON und RWE der engen Risikobegrenzung gilt, wobei das Hauptrisiko irgendwo, also bei uns Bürgern, landet. Bitte erklären Sie mir, weshalb hier nicht Schaden vom Deutschen Volk abgewendet, sondern dieses mit einem Milliardendesaster belastet wird, wenn nicht sofort, d.h. noch in diesem Jahr ein Gesetz diese Schieberei zu Lasten von uns Steuerzahlern verhindert. Wie stehen Sie persönlich dazu? Sind evtl. Parteispenden wichtiger als die Interessen des gesamten Volkes?

Mit freundlichen Grüßen

Gerd Kirschenmann

Portrait von Herlind Gundelach
Antwort von
CDU

Aufgrund eines Artikels im Hamburger Abendblatt am 21.07.2016 ist uns aufgefallen, dass einige unserer Antworten aufgrund von technischen Problemen nicht an abgeordnetenwatch.de übermittelt worden sind. Bitte entschuldigen Sie die verspätete Antwort.

Sehr geehrter Herr Kirschenmann,

bei der aktuellen Haltung der CDU-/CSU-Bundestagsfraktion zum Gesetzentwurf zur gesetzliche Nachhaftung von Konzerngesellschaften handelt sich keinesfalls um eine Blockade! Es ist unser Ansicht nach dringend geboten, dass wir eine Gesamtlösung für die Kernenergie-Folgefragen finden. Der Gesetzentwurf will aber nur einen Teilaspekt regeln, nämlich die gesetzliche Nachhaftung von Konzerngesellschaften auch nach gesellschaftsrechtlichen Veränderungen innerhalb der Konzerne.
Wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion wollen insbesondre die Ergebnisse der durch das Kabinett eingesetzten Kommission zu den Kernenergierückstellungen berücksichtigen, da alle Folgefragen inhaltlich eng miteinander verknüpft sind. Vor diesem Hintergrund werden wir das Gesetzgebungsverfahren selbstverständlich fortführen - aber in der dafür benötigen Zeit. Das Parlament hat meines Erachtens das Recht, schwierige Sachverhalte so zu beraten, wie es das für erforderlich hält.
Überdies gibt es überhaupt keinen Grund zur Eile: Wie auch das Bundesverfassungsgericht bestätigt hat, besteht seit Kabinettsbeschluss vom 14. Oktober für die Unternehmen kein Vertrauensschutz mehr für eine mögliche Umstrukturierung der Konzerngesellschaft. Unternehmen können sich ihrer Haftung definitiv nicht entziehen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen
Herlind Gundelach