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Herlind Gundelach
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Frage von Manfred K. •

Frage an Herlind Gundelach von Manfred K.

Lieber Frau Gundelach,
welchen Grund hatten Sie als unsere Volksvertreterin, dieser Abgeordnetenerhöhung zu zustimmen, obwohl diese Diätenerhöhung vor dem Hintergrund der Parlamentarier-Leistung ( einfach alles durch winken) von der Bevölkerung mit Sicherheit nicht gewollt ist?
Mit freundlichem Gruß
Manfred Köhler

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Antwort von
CDU

Ser geehrter Herr Köhler,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne etwas ausführlicher beantworten würde.

Ich habe beiden Gesetzentwürfen zugestimmt und damit sowohl der Anpassung der Abgeordnetenentschädigung als auch der Neuregelung der Abgeordnetenbestechung. Beide Regelungen müssen im Zusammenhang gesehen werden. Da nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts das Parlament die Regelung seiner Entschädigung nicht auf Dritte übertragen darf, kommt es bei jeder Anpassung zu einer mitunter durchaus emotionsgeladenen öffentlichen Diskussion um die Höhe der Anpassung. Es gibt hier kein objektiv richtig oder objektiv falsch, deshalb war es gut, dass die vom Deutschen Bundestag 2011 einvernehmlich eingesetzte Kommission den Orientierungsrahmen von 1995 bestätigt hat. Und genau daran hat sich der 18. Deutsche Bundestag gehalten.
Im Übrigen trifft Ihre Auffassung nicht zu, dass Parlamentarier alles durchwinken. Es gibt nahezu kein Gesetz, das den Deutschen Bundestag so verlassen hat, wie es von der Bundesregierung eingebracht wurde. Daraus ergibt sich zwangsläufig, dass die Abgeordneten sich intensiv mit den Inhalten beschäftigen und dort, wo sie es als notwendig erachten, auch Änderungen vornehmen.

Hintergrund zur Anpassung der Abgeordnetenbezüge:

Grundlage des Gesetzentwurfs sind die Empfehlungen einer unabhängigen Kommission zu Fragen des Abgeordnetenrechts, die der Deutsche Bundestag Ende 2011 einvernehmlich eingesetzt hat. Auftrag der Kommission war es, Vorschläge für ein transparentes, der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entsprechendes Verfahren für die Höhe der Abgeordnetenentschädigung und deren zukünftige Anpassung sowie für die Altersversorgung der Abgeordneten vorzulegen.

In ihren Empfehlungen rät die Kommission, die Höhe der Abgeordnetenentschädigung an der Besoldung von Richtern an obersten Bundesgerichten zu orientieren. Dies entspricht der bereits seit 1995 geltenden gesetzlichen Regelung. Mit dieser Orientierungsgröße erhalten Abgeordnete eine Entschädigung wie Landräte und Bürgermeister mittelgroßer Städte. Dies entspricht der Größe eines Wahlkreises, der etwa 250 000 Einwohner umfasst.

Die Abgeordnetenbezüge haben bisher die von der Kommission genannte Bezugsgröße nie erreicht, da die Abgeordneten des Deutschen Bundestages im Lichte der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklungen wiederholt auf eine Erhöhung ihrer Diäten verzichtet haben. So gab es beispielsweise in den Jahren 2003 bis 2007 und 2009 bis 2011 keine Anhebung. Die Abgeordnetenentschädigung soll nunmehr zum 1. Juli 2014 um 415 Euro auf 8667 Euro und zum 1. Januar 2015 um weitere 415 Euro auf dann 9082 Euro angehoben werden. Damit wird die Orientierungsgröße achtzehn Jahre seit Bestehen der gesetzlichen Regelung erreicht.

Ab dem 1. Juli 2016 soll die Abgeordnetenentschädigung entsprechend der Erhöhung des Nominallohnindexes des Statistischen Bundesamtes jährlich angehoben werden. Dieser Index erfasst die Entwicklung der Bruttomonatsverdienste aller abhängig Beschäftigten im Bundesgebiet. Damit ist sichergestellt, dass die Abgeordneten an der durchschnittlichen - positiven wie negativen - Einkommensentwicklung teilhaben. Zukünftige Erhöhungen der Abgeordnetenentschädigung werden damit auf das von der Kommission vorgeschlagene Verfahren umgestellt. Dass so verfahren wird, muss allerdings zu Beginn einer jeden Legislaturperiode neu beschlossen werden.

Mit freundlichem Gruß

Herlind Gundelach