Frage an Herlind Gundelach von Harald A. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Gundelach
Wie ich lese, sind Sie Staatsrechtlerin. Als solche beantworten Sie doch bitte, wie Sie zu den permanenten Rechtsbrüchen in der Eurofrage stehen. Im Maastricht-Vertrag steht klipp und klar, dass kein Land für die Schulden eines anderen Landes haften darf. Dies wurde durch den EFSF und den ESM ausgehebelt. Nun steuern wir auf die Bankenunion zu – ein weiterer Meilenstein zur Aufgabe der Souveränität.
Werden Sie als Mitglied des 18. Deutschen Bundestages weiteren Banken- und Staatenrettungen zustimmen und dadurch mithelfen, dafür Steuergelder der Deutschen Bürger auszugeben?
mit freundlichem Gruß,
Harald Andersen
Sehr geehrter Herr Andersen,
herzlichen Dank für Ihre Mail.
Zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der diversen Rettungspakete gibt es in Deutschland sehr unterschiedliche Meinungen. Ich maße mir nicht an, klüger als das Verfassungsgericht zu sein, das das bisherige Vorgehen der Bundesregierung als mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt hat. Insbesondere hat es immer wieder darauf hingewiesen, dass bei Neuerungen in jedem Fall der Deutsche Bundestag einzuschalten ist, was ich sehr begrüße, denn das Haushaltsrecht ist das Königsrecht des Parlaments. Eurobonds, wie sie immer wieder gefordert werden, lehne ich ab, da hierfür keine rechtliche Grundlage in unserer Verfassung gegeben ist.
Mit freundlichem Gruß
Herlind Gundelach