Herbert Utz
FÜR VOLKSENTSCHEIDE
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Frage von alexander m. •

Frage an Herbert Utz von alexander m. bezüglich Innere Sicherheit

sehr geehrter herr utz,

wenn man über ihre politischen inhalte etwas wissen möchte, wird man bei 80% damit konfrontiert dass sie einen volksentscheid fordern.

haben sie auch etwas konkretes zu sagen oder ist "volksentscheid" für sie die lösung für alles?

wenn ja, was halten sie von einem volksentscheid zur wiedereinführung der todesstrafe?

vielen dank
a marusch

Antwort von
FÜR VOLKSENTSCHEIDE

Sehr geehrter Herr Marusch,

vielen Dank für Ihre Frage.

Ich stehe nicht nur zu 80% sondern zu 100% für Volksentscheide. Aber Sie meinen vermutlich die Fragen des Spiegel auf Kandidatenwatch? Ja, ich denke, dass viele dieser Fragen für Volksentscheide geeignet wären (allerdings lassen sich die meisten nicht mit 300 Zeichen beantworten, wie vom Spiegel vorgegeben).

Üblicherweise geht es um die politische Einstellung der Kandidaten und das Programm ihrer Parteien. Mir geht es mit meiner Kandidatur darum, Ihnen und allen anderen Wählern in meinem Wahlkreis die Möglichkeit zu geben, mit Ihrer Erststimme explizit für Volksentscheide zu stimmen. Durch meine Kandidatur können Sie mit Ihrer Erststimme ein Zeichen setzen. Das gilt insbesondere im Wahlkreis 218: Die beiden Favoriten unter den Direktkandidaten sind ohnehin über die Parteilisten abgesichert, alle anderen müssten mit einem Wunder rechnen.

Wofür stehe ich politisch? So banal es klingt: Für Demokratie.

Ich will, dass jeder von uns mehr Einfluss auf wichtige Entscheidungen nehmen kann. Sie, ich, alle Bürgerinnen und Bürger.

Seit 60 Jahren steht der Artikel 20, Absatz 2, im Grundgesetz (GG).

- Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. - Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtssprechung ausgeübt.

und Artikel 21, Absatz 1, Satz 1 GG

- Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit.

Wahlen finden nur in großen Zeitabständen statt, von den im Grundgesetz genannten Abstimmungen ist nicht mehr viel übrig - auf Bundesebene gibt es überhaupt keine Volksentscheide.

Und die Realität des Artikels 21 wird inzwischen nur noch als Monopol der Parteien und finanzkräftiger Lobbyverbände wahrgenommen.

Wo bleiben die Bürger?

Mit meiner Kandidatur unter dem Motto der Wählervereinigung FÜR VOLKSENTSCHEIDE ( http://www.fuervolksentscheide.de ) möchte einen Denkanstoß zu diesen Fragen geben.

Obwohl im Gesetz vorgesehen, hat es seit Jahrzehnten kein parteiloser Direktkandidat mehr geschafft, in den Bundestag einzuziehen. Ist das nicht schade? Ist es nicht schade, dass uns in den Parlamenten vor allem Leute vertreten, die sich jahrelang in Parteien "hochgedient" haben? Nicht wenige davon haben deshalb Ihre eigentlichen Berufe nie über einen längeren Zeitraum als Broterwerb ausgeübt. Wie viel können unsere Abgeordneten wirklich vom Leben wissen?

Politik als Karriere ist mir suspekt. Ich sehe Politiker nicht als Beruf.

Als weitere Kartierung meiner politischen Einstellung möchte ich einige Persönlichkeiten nennen, die ich als Vorbilder sehr respektiere: Helmut Schmidt, Hans-Jochen Vogel und vor allem Hildegard Hamm-Brücher. Diese beiden konnte ich bei mehreren Gelegenheiten auch persönlich kennenlernen; Helmut Schmidt kenne ich nur aus brieflichen Kontakten, er hat vor kurzem ein Gleitwort für ein Buch meines Verlages geschrieben. Ganz besonders bewundere ich an diesen drei Persönlichkeiten, dass es ihnen nie um den eigenen Vorteil ging, sondern immer um die Sache und das Gemeinwohl.

Zu Ihrer Frage hinsichtlich eines Volksentscheides zur Todesstrafe: Auch Volksentscheide dürfen sich nicht über die Verfassung und die Menschenrechte hinwegsetzen. Es muss immer einen unberührbaren Verfassungskern geben.

Und: Wie jedes demokratische Instrument sind natürlich auch Volksentscheide Instrumente der Gesetzbildung mit Regeln und Hürden: Details zum vorgeschlagenen Ablauf von Volksentscheiden finden Sie auf der Website von FÜR VOLKSENTSCHEIDE ( http://www.fuervolksentscheide.de ).