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Herbert Schui
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Frage von Jens B. •

Frage an Herbert Schui von Jens B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Schui,

mich beunruhigt dieser Artikel in der Onlineausgabe der Linkszeitung, ist es wirklich so schlimm wie es hier dargestellt wird? Schützt unser Grundgesetz uns nicht vor der Todesstrafe oder kann der EU-Reformvertrag sich bei einem eventuellen demokratischen Widerstand (sofern dieser dringend nötig ist) in dieser Form auswirken?

http://www.linkezeitung.de/cms/index.php?option=com_content&task=view&id=4152&Itemid=248

Mit freundlichen Grüßen

Jens Bücher

Portrait von Herbert Schui
Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Bücher,

das absolute Verbot der Todesstrafe durch das Grundgesetz gilt selbstverständlich auch nach Einführung des EU-Reformvertrages weiter, da die EU ein Staatenbund und kein Bundesstaat ist. Prof. Dr. iur. Karl Albrecht Schachtschneider von der Uni Erlangen, auf den sich der von ihnen genannte Artikel in der Linken Zeitung http://www.linkezeitung.de/cms/index.php?option=com_content&task=view&id=4152&Itemid=248" stützt, vertritt eine rechtskonservative Linie und wird von rechtspopolitischen Gruppierungen gerne als Gutachter gegen eine angeblich drohende EU-Diktatur herangezogen.

DIE LINKE lehnt es ab, mit Halb- und Unwahrheiten Stimmung gegen die EU zu machen. Dies ändert nichts an der Kritik der LINKEN an der neoliberalen und militaristischen Agenda des EU-Reformvertrages als solchen.

mit freundlichen Grüßen,

Herbert Schui