Frage an Herbert Schui von Sascha S. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Schui ,
im eigenen und im Interesse des PSV Lüneburger Heide eV bitte ich Sie um eine Stellungnahme zur aktuellen Diskussion zum Thema "Verschärfung des Waffengesetztes" und des " Verbotes von Paintball in Deutschland" . Dabei möchte ich Sie bitten beide Themen getrennt von einander zu betrachten und zu beantworten !
Sollten sie Informationen zum Thema Paintball benötigen , stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung .
Mit freundlichen Grüßen
Sascha Strathmann
PSV Lüneburger Heide eV
Sehr geehrter Herr Strathmann,
mittlerweile ist das Paintball-Verbot nicht mehr Gegenstand der Reform des Waffenrechts der Bundesregierung. Ich beschränke daher meine Antwort auf Ihre Frage nach meiner Position zu Änderungen am Waffenrecht.
Die vom Kabinett verabschiedeten Maßnahmen sind angesichts von Millionen Schusswaffen in Privathaushalten im Großen und Ganzen untauglich. Ein allgemeines Verbot für die Aufbewahrung von Schusswaffen in Privathaushalten ist notwendig. Soweit es Ausnahmen geben muss – so im Forstdienst –, sind strikte Sicherheitsregelungen erforderlich. Dass diese Regelungen eingehalten werden, stellen unangekündigte Kontrollen sicher.
Die Schusswaffen sind unter Beachtung angemessener Sicherheitsstandards bei Sportvereinen und anderen zentralen Stellen aufzubewahren. Das bereits geltende Gebot zur getrennten Aufbewahrung von Waffen und Munition muss so erweitert werden, dass beide Aufbewahrungsorte unabhängig voneinander gesichert sind. Zusätzlich muss ein zentrales Waffenregister in Verbindung mit fälschungssicheren Waffendokumenten und einem Waffenführerschein eingeführt werden, der durch eine staatliche Stelle ausgegeben wird und in Zeitabständen erneuert werden muss.
Anstelle der Anhebung der Altersgrenze für Großkaliber-Waffen, wie jetzt beschlossen, ist über ein Verbot dieser Waffen für Sportvereine nachzudenken. Den Schützenvereinen ist es auch ohne diese Waffen uneingeschränkt möglich, ihre Traditionen zu pflegen.
Grundsätzlich aber sollte eines betont werden: Eine Wiederholung von Gewalttaten wie in Winnenden oder Erfurt können zwar durch angemessene Waffengesetze erschwert werden, entscheidend aber ist, dass Klarheit über die Ursachen dieser Gewalttaten geschaffen wird. Hierbei dürfen die Gründe nicht einfach in der individuellen psychischen Disposition der Täter gesucht werden oder in der Familie und Schule. Vielmehr ist zu fragen, ob eine Gesellschaft nicht krank ist, in der als unauffällig beschriebene Personen Gewaltphantasien entwickeln und diese Vorstellungen schließlich verwirklichen. Konkurrenz und Übervorteilen als Grundsätze des täglichen Lebens allgemein, die Einteilung in Gewinner (Leistungsträger) und Verlierer (looser), das ist der Stoff, aus dem der Amok-Lauf gemacht ist. Lassen wir also das Aussieben durch Wettbewerb – wenn es denn sein muss – im Bereich der Wirtschaftunternehmen und verstehen es dort als eine Zweckveranstaltung, deren Sinn stets zu überprüfen ist – nicht aber als eine verpflichtende ethische Norm. Eine Gesellschaft aber, nach den Wirtschaftsprinzipen des Wettbewerbs und des Aussiebens organisiert, wird eine Mischung aus Aggressivität, tiefer Resignation und Lethargie sein. Eine solche Gesellschaft ist unfähig, ihre brennenden Gegenwartsfragen zu lösen.
Mit freundlichen Grüßen,
Herbert Schui