Frage von Jörg B. • 13.01.2023
Sehr geehrter Herr Reul, wenn selbst die behördl. Einstufung als Rechtsextremist nicht ausreicht, um die waffenrechtliche Zuverlässigkeit zu verlieren, was soll dann der kleine Waffenschein bringen?
Ich verweise hier auf VGH Baden-Württemberg Beschluß vom 4.7.2022, 6 S 988/22.
Desweiteren ist auch eine "kleine Waffenscheinpflicht" für Schreckschusswaffen und Armbrüste ein zahnloser Tiger, wenn diese Gegenstände nicht registriert werden müssen. Die Beschaffung wird also weiter völlig problemlos sein. Welche Deliktrelevanz haben diese Gegenstände? Ist der Aufwand bei den ohnehin schon ausgelasteten Behörden zu rechtfertigen?
Antwort ausstehend von Herbert Reul CDU