Frage an Herbert Reul von Sarah D. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Herr Reul,
der Europäische Gerichtshof hat am 8. April die Richtlinie 2006/24/EG zur Vorratsdatenspeicherung aufgehoben, weil sie unvereinbar mit der EU-Grundrechtecharta ist.
Ich betrachte diese Richtlinie und ihre nationalen Umsetzungen ebenfalls als große Gefahr für die Grundrechte und für die politische Freiheit der Menschen in unseren rechtsstaatlichen Demokratien. Für mich stellt diese und jede andere Form anlassloser Überwachung von Menschen einen direkten Angriff auf die freiheitliche Demokratie als solche dar. Darüber hinaus gibt es bisher keinen Hinweis, dass die Vorratsdatenspeicherung sich überhaupt positiv auf die Strafverfolgung auswirkt.
Daher erlauben Sie mir bitte zwei Fragen an Sie persönlich als Kandidat aus Nordrhein-Westfalen zum Europäischen Parlament:
1. Würden Sie Ihre Stimme einsetzen, um gegen eine neue EU-Richtlinie zur verpflichtenden Vorratsspeicherung von Telekommunikations-Verbindungsdaten zu stimmen?
2. Würden Sie einer EU-Richtlinie zum Verbot der Vorratsdatenspeicherung in allen Mitgliedstaaten zustimmen?
Vielen Dank vorab!
Mit freundlichen Grüßen aus Bielefeld,
Sarah Dörpinghaus
Sehr geehrte Frau Dörpinghaus,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Vorratsdatenspeicherung.
Die Bürgerinnen und Bürger fordern zu Recht den Schutz ihrer Privatsphäre, mit dem die Vertraulichkeit ihrer Daten einhergeht. Wie Sie wissen, engagiert sich die CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament stark für eine sinnvolle Überarbeitung des Datenschutzrechtes. Neben dem Schutz der Privatsphäre fordern die Bürgerinnen und Bürger Sicherheit. Es ist nicht zuletzt auch die Aufgabe des Staates seine Menschen zu schützen - vor Terroranschlägen, Kreditkartenbetrug oder anderen Straftaten jeglicher Art. Ziel muss es sein, da stimme ich dem Europäischen Gerichtshof zu, einen Ausgleich der beiden Grundrechte zu erreichen.
Straftaten können nur aufgeklärt oder gar verhindert werden, wenn entsprechende Daten (unter anderem auch Telefonverbindungsdaten) verarbeitet und ausgewertet werden. Um dies zu tun, müssen die Daten vorher gespeichert werden. Die CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament setzt sich klar für eine Vorratsdatenspeicherung ein. Diese muss jedoch kontrolliert erfolgen. Die Gerichte haben die bestehenden Gesetze mit guten Argumenten kassiert. Genau diese Argumente dienen uns als Richtschnur für eine Überarbeitung der Vorratsdatenspeicherung. Diese sollte unserer Meinung nach alsbald möglich in Angriff genommen werden.
Ich hoffe Ihnen mit meinen Ausführungen weitergeholfen zu haben.
Beste Grüße
Herbert Reul