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Herbert Reul
CDU
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Frage von Kanstansin K. •

Frage an Herbert Reul von Kanstansin K. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrte Herr Reul,

in Europa werden offensichtlich Kinder verramscht, wie man anhand dieses Links sehen kann:

http://www.focus.de/politik/ausland/tid-34412/report-verramscht-und-ausgebeutet-kinder-als-ware_aid_1140728.html

Was will die CDU dagegen tun?

Anfang des Jahres hieß es, dass das Kindergeld z.B. für Rumänen nicht gekappt wird. Siehe diesen Link:

http://www.berliner-zeitung.de/politik/zuwanderung-kindergeld-fuer-rumaenen-wird-nicht-gekappt,10808018,25767376.html

Finden Sie es richtig, dass ggf. deutsches Kindergeldniveau an Rumänen usw. bezahlt wird, selbst dann, wenn ihre Kinder nicht in Deutschland leben?

Will die CDU noch mehr Länder in die EU aufnehmen, ggf. auch Serbien, die Türkei oder gar die Ukraine?
Warum setzt sich die CDU m.W. nicht dafür ein, dass die Menschen in den bisherigen EU-Ländern über so große Einschnitte abstimmen dürfen?
Man kann nicht davon ausgehen, dass das folgelos für das Leben vieler Menschen bleiben würde.

Da ich teilweise auch in Estland lebe und arbeite, bekomme ich die zunehmende Skepsis der einfachen Bürger_innen dort hautnah mit.

Warum also lassen Sie nicht wenigstens Ihre Mitglieder über den Europa-Kurs abstimmen?

Mit freundlichen Grüßen

Kanstansin Kavalenka

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Kavalenka,

haben Sie vielen Dank für Ihre Zuschrift.

Kinderhandel ist in der EU in der Tat kein geringes Problem. Durch intensive Zusammenarbeit innerhalb der EU ist es zum Glück bereits viel schneller möglich, Kinder den rechtmäßigen Eltern zuzuordnen und mögliche Straftaten zu ahnden.

Sie sprechen außerdem die Frage des Kindergeldes für rumänische Familien, deren Kinder im Heimatland der Eltern leben, an. In Deutschland haben Familien mit einem gemeldeten Wohnsitz in Deutschland ein Anrecht auf Kindergeld, was richtig ist und natürlich auch für Zuwanderfamilien gilt, sobald sie die rechtlichen Bedingungen erfüllen. Einen Anspruch auf Kindergeld haben Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die einen Wohnsitz in Deutschland haben (§ 62 Absatz 1 Nummer 1 Einkommensteuergesetz - EStG) oder unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind (§ 62 Absatz 1 Nummer 2 EStG). Nicht freizügigkeitsberechtige Ausländer müssen nach § 62 Absatz 2 EStG weitere Anspruchsvoraussetzungen erfüllen. Für die Kinder ist ein Wohnsitz in der EU ausreichend (§ 63 Absatz 1 Satz 3 EStG). In der Tat leben einige Kinder oftmals noch im Heimatland der Eltern. Die Auszahlung von Kindergeld an diese Familien ist jedoch rechtens und wenn man sich die Zahlen anschaut, handelt es tatsächlich eher um Ausnahmefälle, wenn vielleicht auch mit steigender Tendenz. Es gibt zwar Überlegungen, das Kindergeld an den Aufenthaltsort oder den Schulbesuch des Kindes zu koppeln. Eine andere Möglichkeit, die diskutiert wird, ist Kindergeld-Anträge an die Vorlage einer Steueridentifikationsnummer zu knüpfen. Diese Ansätze sind jedoch aus rechtlicher Sicht nicht machbar.

In Bezug auf eine mögliche EU-Erweiterung bin ich der Überzeugung, dass wir in der momentanen Situation uns erst einmal um die Konsolidierung der EU kümmern sollten, bevor man über die Aufnahme weiterer Mitglieder nachdenkt. Wir sollten nichts überstürzen. Denn mit einer überstürzten Vergrößerung könnten wir die europäische Integration gefährden, wenn wir uns überfordern. Die CDU unterstützt aber generell die Beitrittsperspektive der Staaten des Westlichen Balkans. Allerdings legen wir sehr großen Wert darauf, dass diese Länder sämtliche politische und wirtschaftliche Voraussetzungen und Kriterien für einen Beitritt erfüllen. Ich denke, mit diesem Ansatz handeln wir im Interesse der deutschen Bevölkerung. So haben wir es auch in unserem Regierungsprogramm 2013-2017 verankert. Unsere Mitglieder hatten die Chance daran mitzuarbeiten.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinen Ausführungen weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen,

Herbert Reul

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