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Herbert Reul
CDU
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Frage von Klaus S. •

Frage an Herbert Reul von Klaus S.

Befürworten Sie ein Investitionsschutzabkommen mit den USA, dass den Weg zu ICSID-Klagen eröffnet?
Sind Sie der Meinung, dass ein demokratisch nicht legitimiertes Schiedsverfahren ohne Rechtsmittelmöglichkeiten, das unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfindet, eine sinnvolle Alternative für amerikanische Unternehmen sein sollte, um abseits der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland Rechtsschutz suchen zu können?
Sind Sie der Meinung, dass die innerstaatlichen Gesetze oder europäisches Recht und die zur Auslegung berufene Justiz in Deutschland bzw. innerhalb der EU keinen ausreichenden Rechtsschutz zu gewährleisten vermag?
Sind Sie der Meinung, dass Prozessfinanzierungen vor dem ICSID im Wege der Verbriefung von Schadensersatzforderungen ein legitimes Rechtsverfolgungsinstrument sind oder eher eine Wette gegen die gesetzgeberische Tätigkeit demokratischer Staaten darstellen könnte?

Ich freue mich auf Ihre Antworten.
Freundliche Grüße
Klaus Schumacher

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schumacher,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der aktuellen Verhandlungen zum Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA.

Wir CDU-Abgeordneten im Europäischen Parlament verfolgen die Verhandlungen zum Abkommen intensiv und sind grundsätzlich von den positiven Effekten einer transatlantischen Handelspartnerschaft überzeugt, wenn auch nicht zu jedem Preis.

Ich verstehe Ihre Bedenken bezüglich des Investitionsschutzabkommens mit den USA. Es müssen jedoch alle Mitgliedstaaten dem Abkommen zustimmen, beziehungsweise können es auch ablehnen. Daher können Sie sicher sein, dass das Abkommen im Sinne aller Europäischen Bürger und Bürgerinnen ist. Weiter können wir, was Investitionsschutzabkommen angeht, auf mehr als 60 Jahre Erfahrung zurückgreifen. Deutschland selbst hat 140 solcher bilateralen Abkommen abgeschlossen. Im Vordergrund steht natürlich der Schutz der europäischen und auch deutschen Unternehmen. Im Transatlantic Trade and Investment Partnership (TTIP) ist in der Tat ein Kapitel zum Investitionsschutz vorgesehen. Die vermehrte Sorge um Sinn und Zweck eines Investitionskapitels hat die Kommission dazu bewegt die Verhandlungen zu eben diesen Thema vorerst auszusetzen und erst Ende März ein Arbeitspapier zu veröffentlichen. Alle Mitgliedstaaten und auch Interessenvertreter werden dann ungefähr drei Monate Zeit haben ihre Meinungen einzubringen und diese zu diskutieren.

Im allgemeinen haben Investitionsschutzbestimmungen und die Beteiligung von Investor-Staat-Streitigkeiten gut funktioniert, doch Sie haben recht, wenn Sie sagen, dass hier Verbesserungspotenzial ist. Die Abgeordneten der CDU unterstützen ein ausgewogeneres Verhältnis zwischen Regulierungsrecht der Staaten und dem notwendigen Schutz der Investoren. Die Schiedsverfahren müssen ebenfalls über jeden Zweifel erhaben sein, was die Transparenz, die Benennung von Schiedsrichtern und die Verfahrenskosten angeht. Seit 2009 handelt die EU Investitionsschutzbestimmungen aus. Die EU hat bereits neue Transparenzbestimmungen durchgesetzt. Die EU-Kommission hat sich zum Ziel gemacht, die Funktionsweise des Streitbeilegungsverfahrens zu verbessern. Unter anderen mit der Verhinderung von Mehrfach- und belanglosen Klagen seitens der Investoren. Das heißt, dass in Investor der unterliegt zukünftig sämtliche Prozesskosten und auch die des Staaten tragen muss.

Wir setzen uns dafür ein, die als angemessen erachteten und etablierten Standards in Europa zu erhalten und zu schützen. Nur wenn die Regelung des Investitionsschutzes im Freihandelsabkommen einen klaren Mehrwert bildet, kann es uns gelingen, zwei große Volkswirtschaften enger zusammen bringen. Dann wird das Abkommen einen Impuls in Europa setzen, von dem jeder profitieren kann.

Es ist für die EU und die USA eine große Chance, in Zeiten instabiler internationaler Finanzmärkte, sich gegenseitig zu stärken.

Beste Grüße

Herbert Reul

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