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Herbert Reul
CDU
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Frage von David P. •

Frage an Herbert Reul von David P. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Reul,

mir macht die geplante EU-Verordnung zur elektronischen Kommunikation Sorgen.
Ganz besonders die damit einhergehende Einschränkung der Netzneutralität.

Im aktuellen Verordnungsentwurf wird zwar von einem gesetzlichen Schutz der Netzneutralität gesprochen, doch insbesondere Artikel 23 läuft diesem Ziel zuwider. Demnach wird es Internet-Providern erlaubt sein, sogenannte "Specialised Services" anzubieten, die gegenüber anderen Diensten bevorzugt behandelt werden dürfen.

Damit widerspricht dieser Absatz den Prinzipien der Netzneutralität, die eine Gleichstellung und Gleichbehandlung aller Daten im Internet vorsieht. Insbesondere Privatpersonen und kleine Unternehmen würden dadurch Nachteile erleiden, da sie sich keinen privilegierten Zugang zum Internet leisten können und damit quasi automatisch schlechter gestellt werden.

Ich selbst habe ein kleines Unternehmen und könnte mir die zusätzlichen Gebühren für einen schnellen Zugang zu meiner Homepage nicht leisten. Dadurch erleide ich Wettbewerbsnachteile gegenüber großen Konkurrenten.

Auch wird es nach dem Verordnungsentwurf möglich sein, dass Internet-Provider bestimmte Webseiten im Internet blockieren dürfen um Verbrechen zu "verhindern". Dieses Recht unterliegt laut Entwurf jedoch keiner richterlichen Kontrolle und stellt damit eine Form der privaten Rechtsdurchsetzung dar.

Wie stehen Sie zu diesen Bedenken und wie wollen Sie sicherstellen, dass kleine und mittlere Unternehmen nicht benachteiligt werden?

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Peter,

vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie Ihre Sorgen und Ängste bezüglich der Verordnung zur elektronischen Kommunikation und der Netzwerkneutralität zum Ausdruck bringen.

Wir, die CDU/CSU Gruppe im Europäischen Parlament, setzen uns gemeinsam mit dem Großteil der EVP-Fraktion für eine EU-weite Netzneutralität ein. Grundsätzlich ist es richtig und wichtig, dass jeder Zugang zum Internet hat. Auch ich bin der Meinung, dass es keine „Zwei-Klassen-Gesellschaft“ im Internet geben darf. Trotzdem muss es eine Lösung für andere Geschäftsmodelle geben, sodass auch andere Dienste angeboten werden dürfen, für diejenigen, die bereit sind dafür mehr zu zahlen.

Die geplante EU-Verordnung zu elektronischen Kommunikationsmitteln und zu einem europäischen Binnenmarkt für elektronische Kommunikationsmittel ist noch in den Verhandlungen. Bis zu einem endgültigen Beschluss werden wir uns intensiv dafür einsetzen, dass es keine Wettbewerbsnachteile durch privilegierte Internetzugänge geben wird.

Wir bleiben dran.

Beste Grüße

Herbert Reul

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