Frage an Herbert Reul von Dieter R. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrter Herr Reul,
am 3. Juli 2012 hat das EU-Parlament in erster Lesung über Änderungsanträge zur EU-Verordnung 561/2006 (Kontrollgerät im Straßenverkehr) abgestimmt. Dabei wurden überraschenderweise vernünftige Vorschläge des EU-Transportausschusses zur Entbürokratisierung abgelehnt.
Zahlreiche Mitgliedsbetriebe unseres Verbandes aus dem Tischlerhandwerk haben Transportfahrzeuge der Gewichtsklasse zwischen 2,8 und 3,5 Tonnen im Einsatz. Schon bei einer einmaligen Überschreitung der Grenze von 100 Kilometern sind nun für dieses Fahrzeug der Einbau und die Nutzung eines digitalen Tachographen notwendig. Das ist völlig unverhältnismäßig!
Auf diese Betriebe kommen zusätzliche Investitionskosten (Software + Lesegerät + Digitales Kontrollgerät) in Höhe von jeweils ca. 3.000 Euro zu. Hinzu kommen Bürokratiekosten.
Gerade von Seiten der CDU/CSU wird die Unterstützung des Handwerks vielfach und gerne propagiert. Schwer nach vollziehbar ist deshalb das Votum der EU-Abgeordneten der CDU/CSU am 3. Juli gegen die 150-Kilometer-Grenze. Warum stimmt hier die große Mehrheit der CDU/CSU-Abgeordneten gegen die Interessen des Handwerks?
Für Fahrzeuge unter 3,5 Tonnen sollte generell keine Tachographenpflicht gelten.
Nebenberufliche Fahrer (z.B. Handwerk) sollten zum Transport von Material, Ausrüstungen und Maschinen, die der Fahrer zur Ausübung seines Berufs benötigt, bei Fahrten mit Fahrzeugen zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen im Umkreis von 150 Kilometern um den Betriebsstandort von der Tachographenpflicht ausgenommen sein.
Ich bitte Sie nachdrücklich, sehr geehrter Herr Reul, angesichts der erheblichen negativen Auswirkungen für die Handwerksbetriebe, sich innerhalb Ihrer Partei dafür einzusetzen, dass in einer zweiten Lesung das EU-Parlament eine Änderung der derzeitigen Beschlusslage vornimmt und den ursprünglichen Vorschlägen des EU-Transportausschusses in diesen Punkten zustimmt.
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Roxlau
Hauptgeschäftsführer
Fachverband des Tischlerhandwerks NR
Kreuzstr. 108
44137 Dortmund
Sehr geehrter Herr Roxlau,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 16. Juli 2012 zur EU-Verordnung 561/2006 zur Kontrollgeräte im Straßenverkehr.
Wie Sie in Ihrem Schreiben richtig erwähnen, ist über die Änderungsanträge in erster Lesung bereits abgestimmt worden - leider ohne dass alle von der CDU/CSU- Gruppe gewünschten Ziele umgesetzt werden konnten. Ich kann Ihre Verwunderung über die Ablehnung der Vorschläge des EU-Transportausschusses gut verstehen. Auch ich bin der Ansicht, dass beispielsweise eine Ausweitung des Freistellungs-Radius auf 150 Kilometer äußerst sinnvoll wäre. Leider teilt die Mehrheit der Mitglieder des Europäischen Parlamentes die vielen guten Argumente für weitere Ausnahmereglungen bislang nicht. Die Gründe für die Ablehnung sind dabei vor allem auf Seiten der sozialistischen Fraktion zu suchen, die sich im Abstimmungsprozess gegen Ausnahmen gesperrt hatte. Nur durch die Herabsetzung des Freistellungs-Radius auf 100 Kilometer konnte überhaupt ein Kompromiss erreicht werden.
Außerdem möchte ich Sie gerne darauf hinweisen, dass im Rahmen der Kompromissverhandlungen eine zusätzliche Tonnen-Begrenzung für Handwerker von der EVP-Fraktion verhindert worden ist. Die während der ersten Lesung angenommene reduzierte Tonnengrenze betrifft nicht die sogenannte Handwerker-Regelung. Mit dem Änderungsantrag 126 und 135 wurden gerade die Handwerker aus der Anwendungspflicht herausgenommen. Die von Ihnen genannten 2,8 Tonnen sollen somit für Fahrzeuge gelten, auf die der digitale Tachograph angewendet werden muss. Laut meines Kollegen, Herrn Dieter-Lebrecht Koch, ist fest davon auszugehen, dass dieser Vorschlag in der im Oktober anstehenden Ratstellungnahme nicht durch den Rat angenommen wird. Auch der Ausgang des im Anschluss stattfindenden Triloges zwischen den EU-Institutionen bleibt abzuwarten. Ich hoffe, dass im Laufe der Verhandlungen in dieser Frage doch noch Vernunft einkehrt und eine für alle Seiten tragbare Lösung gefunden wird.
Mit freundlichen Grüßen
Herbert Reul