Frage an Herbert Reul von Josef E. bezüglich Staat und Verwaltung
Sehr geehrter Herr Reul,
ich bitte Sie, oder Ihr Büro um Antwort auf eine kurze Frage. Wie lange ist innerhalb der EU ein Personalausweis nach Ablauf des Gültigkeitsdatums noch gültiges Ausweispapier?
Für Ihre Antwort danke ich Ihnen im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Josef Eisenbarth
Sehr geehrter Herr Eisenbarth,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 21.03.2012 zur Gültigkeit des Personalausweises in der EU nach Ablauf des Gültigkeitsdatums.
Nach dem Unionsrecht müssen EU-Bürger bei Reisen im Besitz gültiger Ausweisdokumente sein (Richtlinie 2004/38/EG). Hier ist bei Ablauf des Gültigkeitsdatums nur folgendes festgelegt: Für den Fall, dass der Personalausweis oder Reisepass, der die Einreise in ein Land ermöglicht hat, ungültig wird, darf dies nicht als Rechtfertigung gelten, die betroffene Person aus dem Aufnahmemitgliedstaat auszuweisen.
Generell richtet sich die Gültigkeit aber nach den Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten. Somit finden Sie die Regelungen zur Gültigkeit eines deutschen Ausweises also in einem deutschen Gesetz, hier dem Personalausweisgesetz (PAuswG). Nach §28 I Nr. 1, 3 PAuswG (Ungültigkeit) ist in Deutschland ein Ausweis ungültig, sofern keine einwandfreie Identifizierung des Ausweisinhabers vorgenommen werden kann oder die Gültigkeitsdauer abgelaufen ist. Das vollständige Gesetz können Sie im Internet unter http://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/index.html einsehen.
Ich hoffe Ihnen mit dieser Antwort weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Herbert Reul