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Herbert Reul
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Frage von Marc S. •

Frage an Herbert Reul von Marc S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Reul,

Anfang April hatte ich Ihnen bereits über diesen Weg eine Frage zu dem o.g. Abkommen mit den USA gestellt, die Sie mir auch dankenswerterweise beantwortet haben.

Da nun einige Zeit vergangen ist, würde ich gerne nochmal auf dieses Thema zurückkommen und wissen, wie man seitens der EU auf den Vorfall reagiert hat und welche Konsequenzen dieser hatte.

Zur Erinnerung: Die EU-Kommission räumte in einem Bericht schwere Fehler bei der Umsetzung des Swift-Abkommens ein. Die USA speicherten demnach Daten europäischer Bankkunden ohne Anlass und auf Vorrat und verschwiegen die Zahl der Zugriffe.
Dies wiederum stellt einen erheblichen Verstoss gegen die getroffenen Vereinbarungen dar.

In Ihrer Antwort auf meine Frage schlugen Sie "durch engere und transparentere Zusammenarbeit" eine Verbesserung der Anwendung vor.

Meine Frage lautet nun: Wurde eine Überarbeitung und damit eine Verbesserung der Anwendung zum Schutz dieser Daten vorgenommen und wie sieht diese konkret aus? Was wurde unternommen, um solche Vorgehen zukünftig zu vermeiden.

Vorab vielen Dank für Ihre Antwort.

Freundliche Grüße,
Marc Schneider

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Sehr geehrter Herr Schneider,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 24.11.2011 zum Thema Datenschutz und dem Fortgang des Terrorist Finance and Tracking Program-Abkommens (auch SWIFT-Abkommen genannt). Tatsächlich hat es nach Ihrer ersten Anfrage vom Juni 2011 neue Entwicklungen seitens der EU-Institutionen gegeben.

An der grundsätzlichen Tatsache, dass europäische Finanzdaten in die USA übermittelt werden, hat sich nichts geändert. Ich bin allerdings guter Hoffnung, dass der von der Europäischen Union direkt vor Ort eingesetzte EU-Beamte dazu beiträgt, die in der Anfangszeit aufgetretenen Probleme und Schwachstellen durch Überwachung und Aufsicht des Datenverkehrs zu beseitigen.

Meines Erachtens lassen sich die aufgetretenen Schwierigkeiten von 2010 zum einen darauf zurückzuführen, dass das US-amerikanische TFTP System unter Zeitdruck eingeführt wurde. Zum anderen besteht das Problem, dass weiterhin gebündelte Informationspakete übermittelt werden müssen, da eine vorherige Selektion technisch nicht möglich ist. Die nicht benötigten Daten können also erst im nach hinein gelöscht werden.

Ich möchte aber eindringlich darauf hinweisen, dass sowohl das TFTP-Abkommen als auch die US-amerikanische Technik von enormem Nutzen bei der Bekämpfung von Terrorismusfinanzierung sind. Vor allem solange kein - wie vom Europäischen Parlament und dem Rat 2010 gefordert - europäisches Programm zum Aufspüren der Bankdaten zur Terrorismusfinanzierung entwickelt ist.

Bezüglich der Forderung nach einem europäischen Programm zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung hat sich in der Zwischenzeit so einiges getan.

So veröffentlichte die Europäische Kommission am 13. Juli 2011 ihre "Mitteilung zu Optionen für ein EU-System zum Aufspüren der Terrorismusfinanzierung" (KOM (2011) 429). In ihr werden die Maßnahmen beschrieben, die die Kommission zur Entwicklung des geforderten "rechtlichen und technischen Rahmens" ergriffen hat, und Möglichkeiten aufgezeigt, wie dieses Ziel erreicht werden könnte.

In der Zwischenzeit führt die Kommission eine vertiefte Diskussion sowohl mit dem Rat als auch mit dem Europäischen Parlament. Grund dafür ist die rechtliche und technische Komplexität, welche die Einführung eines ähnlichen EU Aufspürungssystems mit sich führt.

Um die Auswirkungen eines Legislativvorschlags auf die Grundrechte und insbesondere auf das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten bei der Folgenabschätzung besonders beachten zu können, nutzt die Kommission die Diskussion sowohl mit dem Europäischen Parlament als auch mit dem Ministerrat, bevor sie einen konkreten Legislativvorschlag ausarbeitet. Auch die Angemessenheit der möglichen Maßnahmen soll intensiv geprüft werden.

Der parlamentarische Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) diskutierte diese Mitteilung am 03. Oktober 2011.

In der Diskussion wurde unter anderem die Notwendigkeit unterstrichen, dass die Kommission die Erstellung eines Legislativvorschlags für die Extraktion in der EU beschleunigt. Daneben wurde die Frage einer angemessenen Rechtsgrundlage aufgeworfen.

Sollten Sie Interesse haben, sich die Debatte in der Mediathek des Europäischen Parlaments anzuschauen, so folgen Sie einfach folgendem Link:

http://www.europarl.europa.eu/ep-live/en/committees/video?event=20111003-1500-COMMITTEE-LIBE&category=COMMITTEE&format=wmv

Ich hoffe, dass sobald die Diskussion abgeschlossen ist, uns die Kommission einen konkreten Vorschlag vorlegt.

Mit freundlichen Grüßen

Herbert Reul MdEP

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