Frage an Herbert Reul von Paul S.
Sehr geehrter Herr Reul,
in meiner Kommune (Sankt Augustin) werden in letzter Zeit horrende Ausbaubeiträge für die Erneuerung der Straßendecken erhoben. Grund ist, dass die Kommune mit der Erneuerung des Kanalsystems so lange wartet, bis die Straßennutzungsdauer abgelaufen ist, um diese Kosten - zumindest in Teilen - auf uns Bürger umlagern zu können.
Vor diesem Hintergrund ist mir aufgefallen, dass z.B. in Baden-Württemberg (oder in anderen EU Ländern) ein solcher Beitrag der Bürger an der Erneuerung der Verkehrsinfrastruktur nicht (!) erhoben wird.
Mich würde nun interessieren, wie und in welchem Umfang eine Harmoniserung dieses Verfahrens (also die Umlagerung der Kosten anteilig auf die Bürger) in der EU ansteht oder geplant ist und welche Position Sie und die CDU dabei einnehmen.
Aus meiner Sicht besteht hier eine drastische Benachteiligung des Standorts NRW und anderer im Vergleich zum Rest der EU und Baden-Württembergs. DIe Kosten, die hier anfallen sind gerade für sehr betagte Personen und junge Familien jenseits der Machbarkeit und Verhältnismäßigkeit.
Ich zum Beispiel werde mein frisch erworbenes Haus wohl wieder abgeben müssen, da ich die Kosten für die Ausbaubeiträge kaum stemmen kann.
Für eine Antwort danke ich Ihnen im Voraus bereits herzlich,
P. Schliefer
Sehr geehrter Herr Schliefer,
Vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse an meiner Arbeit.
Es ist kein Gesetzentwurf zu diesem Thema im Europäischen Parlament geplant. Dies liegt vor allem daran, dass die Europäische Gemeinschaft keine Zuständigkeit in diesem Bereich hat.
Im Bereich Transport werden auf EU-Ebene nur Gesetze initiiert, die eine transnationale Dimension aufweisen (z.B. internationaler Verkehr aus oder zum Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats oder für den Durchgangsverkehr durch das Hoheitsgebiet eines oder mehrerer Mitgliedstaaten), oder die Verkehrssicherheit betreffen. Des Weiteren harmonisiert die EU nur dann Gesetze, wenn die Ebene "unter ihr" (d.h. in diesem Fall der Bund) die Angelegenheit nicht effektiv genug lösen kann (Subsidiaritätsprinzip).
In dem von Ihnen konkret angefragten Fall zur Erneuerung von Straßendecken greift das Kommunalabgabegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen. Aus diesem Grund wäre die Harmonisierung auf europäischer Ebene also nicht denkbar, da der Bund als nächst höhere Instanz zuerst eingreifen würde.
Ich halte es für notwendig, dass Gesetze zur Vollendung des Binnenmarktes realisiert werden. Dies darf bei den Mitgliedstaaten allerdings nicht zu einer unverhältnismäßigen administrativen Belastung führen.
Ich hoffe, dass ich Ihre Anfrage ausreichend beantworten konnte.
Mit freundlichen Grüßen,
Herbert Reul