Frage an Herbert Reul von Herbert D. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrte Damen und Herren, die uns vorgesetzt werden als Kandidaten zur Europawahl 2009,
An Sie stelle ich folgende Gewissensfragen :
In Deutschland herrscht, - zwar nicht überall, aber doch weithin-, totale Rechtlosigkeit der Bürger!
Die Verletzung von Menschenrechten sukzessive zur Normalität geworden!
Ursachen dafür sind neben Korruption, Lüge und Betrug:
- Teils kriminelle Gesetze und Verordnungen einerseits sowie Satzungen und Anordnungen andererseits!
- Die angebliche Unabhängigkeit der Richter - obwohl in Wahrheit nur Unabhängigkeit der Justiz möglich wäre- ist für Richter allein schon aus monetären Gründen nicht möglich!
- Zustellung von Schriftsätzen, Beschlüssen, Urteilen, Versäumnisurteilen, an Bürger, ohne Original-Unterschrift insbesondere von Rechtsanwälten, Staatsanwälten, Richtern…!
Innerhalb Deutschlands sind unter der Verwaltung der BRD diese kriminellen Verhältnisse gemäß den Erfahrungen in den rund 19 Jahren nicht beseitigbar!
Werden Sie Ihre ganze Kraft im Rahmen Ihrer Tätigkeit bei der EU dafür einsetzen, dass alle ohne Originalunterschrift - der dafür verantwortlichen Rechtsanwälte, Beamten, Staatsanwalte, Richter … - an Bürger zugestellte Schriftsätze als von Anbeginn ungültig erklärt werden?
Denn nur so würde ein wenig Recht-Sicherheit in Deutschland möglich!
Sehr geehrter Herr Duenkel,
ich danke Ihnen für Ihre engagierte Anfrage und möchte zu den von Ihnen empfundenen Missständen wie folgt Stellung nehmen:
Hinsichtlich der von Ihnen als kriminell empfundenen Gesetze und Verwaltungsakte der Bundesrepublik Deutschland überschätzen Sie leider meine Kompetenzen als Europaabgeordneter, da die Aufhebung etwaig menschen- und damit europarechtswidriger Einzelakte und Gesetze der Mitgliedsstaaten nicht zum Aufgabenkreis des Europaparlaments zu rechnen ist. So bleibt mir nur, Sie insoweit auf den Verwaltungsrechtsweg zu verweisen. Im Falle von Gesetzen, die gegen das deutsche Grundgesetz verstoßen, kommt unter Umständen auch eine Verfassungsbeschwerde gemäß der §§ 13 Nr. 8 a, 90 ff des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes (BVerfGG) in Betracht.
Mit der durch geringe Besoldung gefährdeten Unabhängigkeit der Richter in der Bundesrepublik Deutschland haben Sie ein Problemfeld berührt, das ebenfalls nicht in meine Kompetenz fällt: die Richterbesoldung ist Sache der Mitgliedsstaaten und in der Bundesrepublik darüber hinaus Sache der einzelnen Bundesländer. Immerhin mag es Sie beruhigen, dass laut Polizeilicher Kriminalstatistik die Amtsdelikte Vorteilsannahme (§ 331 StGB) und Bestechlichkeit (§ 332 StGB) in der Bundesrepublik - anders als in anderen Mitgliedsländern - deutlich im Rückgang begriffen sind: So wies die Statistik für 2007 nur noch 1.343 Fälle gegenüber 2.307 Fällen im Jahre 1998 aus.
Auch bezüglich der von Ihnen gerügten Zustellung nicht unterschriebener anwaltlicher Schriftsätze und gerichtlicher Entscheidungen glaube ich Sie beruhigen zu können. Wenngleich von der deutschen Zivilprozessordnung (ZPO) nicht ausdrücklich vorgesehen, so herrscht doch in der gerichtlichen Praxis Einigkeit darüber, dass zumindest sogenannte "bestimmende Schriftsätze" - also solche, die Parteierklärungen nicht nur ankündigen sondern enthalten - ohne eigenhändige Unterschrift des beauftragten Rechtsanwalts (dem Prozessbevollmächtigten) ungültig sind. Einer Nichtigkeitserklärung bedarf es also insoweit nicht. Für Urteile gelten im Übrigen die §§ 315, 317 ZPO, wonach nur von unterschriebenen Urteilen Ausfertigungen gefertigt werden dürfen. Sollte es dennoch Zweifel geben, ob eine Abschrift mit dem Original übereinstimmt, so können Sie bzw. Ihr Anwalt jederzeit Akteneinsicht beantragen und das Originalurteil in der Gerichtsakte einsehen. All dies gewährleistet ein erhebliches Maß an Rechtssicherheit.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Anmerkungen ein wenig weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichem Gruß,
Herbert Reul