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Herbert Reul
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Frage von Marlin F. •

Frage an Herbert Reul von Marlin F. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Mit großer Sorge beobachte ich, wie der Lobbyismus der Unterhaltungsindustrie das Urheberrecht immer weiter missbraucht. Eine Verlängerung der Schutzfristen von Tonaufnahmen von 50 auf 70 Jahre wurde vor wenigen Tagen im EU-Parlament beschlossen, die Kommission wollte sogar 95 Jahre haben.

Dies halte ich für eine Enteignung am Volk. Die Musikfirmen und Künstler wussten zum Zeitpunkt der Veröffentlichung genau, auf welche Schutzfristen sie sich einlassen. Dem Volk wurde hier einmal ein Recht zugesprochen: nach 50 Jahren werden diese Aufnahmen gemeinfrei. Dieses Recht wurde dem Volk nun einfach entrissen!

Ich kritisiere scharf, dass insbesondere das EU-Parlament keine Vertretung der Bürger der EU zu sein scheint. Es ist ja offensichtlich, wie die Entscheidung im Falle einer direkten Demokratie ausgesehen hätte. Entsprechend ist festzustellen, dass die Entscheidung des EU-Parlaments nicht die Interessen derjenigen vertreten hat, die es gewählt haben.

Wieso kommt niemand mal auf die Idee zu sagen: hey Leute, ihr habt damit 50 Jahre lang Geld verdient, wenn ihr jetzt noch darauf angewiesen seid, seid ihr selbst Schuld!

Da verwundert es nicht, dass ein Großteil das geltende Recht nicht akzeptiert und stattdessen eben illegal kopiert. Der Grund für die Akzeptanz von illegalen Kopien ist somit auch als ein Widerstand gegen die Repression zu verstehen, der die Bürger ausgesetzt sind. Oder würden Sie noch eine Industrie finanziell unterstützen, der Sie gerade eben erst über das EU-Parlament enteignet hat?

Warum entscheidet das EU-Parlament also dermaßen gegen die Interessen des Volkes? Und warum werden private Kopien, die es schon immer gegeben hat und auch immer geben wird, fortlaufend kriminalisiert? Warum wählt überhaupt das Volk noch das EU-Parlament, wenn es sich offensichtlich gegen dessen Interessen einsetzt? Wie soll man so noch an die Demokratie glauben?

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Hallo Herr Frickenschmidt,

vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie auf die von Europäischen Parlament beschlossene Verlängerung von Schutzfristen hinweisen.
In der von Ihnen angesprochenen Richtlinie geht es um die Leistungsschutzrechte für Musikaufnahmen. Diese erlöschen derzeit 50 Jahre nach Aufführung, Einspielung oder Ausstrahlung. Im Vergleich dazu gilt der Urheberrechtsschutz auf Kompositionen und Liedtexte bis 70 Jahre nach dem Tod der Urheber.

Von der Richtlinie profitieren vor allem ausübende Künstler, also Musiker oder Sänger. Auch wenn sich erfolgreiche Künstler gegen eine Verlängerung des Urheberrechts ausgesprochen haben, sind es vor allem anonymen Studiomusiker und unbekannt Künstler, die ein Interesse an einer möglichst langen Schutzdauer haben. Sie sind auf die Lizenzgebühren angewiesen, die sie nach geltendem Recht im Alter ggf. nicht mehr bekommen würden.

Sänger und Gruppen haben ihren ersten „Hit“ oftmals im jungen Alter unter 20 Jahren. Endet der Schutz nach 50 Jahren und erhält der Künstler kein Geld mehr für sein Werk, so entsteht ihm im Alter eine Einkommenslücke. Auch einer zweifelhaften Verwertung ihres Werkes hätten sie dann rechtlich nichts mehr entgegen zu setzen. Bei einer Verlängerung des urheberrechtlichen Schutzes auf 70 Jahre ist hingegen ein lebenslanger Schutz in den meisten Fällen garantiert.

Kreative Leistungen sind wertvolle Güter und bedürfen deshalb besonderen Schutzes. Ihrer Forderung, die Werke möglichst kostenlos zu nutzen, stehen dem Wert und der gerechten Entlohnung geistigen Eigentums gegenüber.

Deshalb muss der Gesetzgeber für einen Interessensausgleich zwischen Verbrauchern und Künstlern sorgen, der auch die Rechte der Kunstschaffenden sichert und damit Künstler für Ihre Innovationen belohnt werden.

Mit freundlichen Grüßen,

Herbert Reul

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