Frage an Herbert Mertin von Herbert K. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Mertin,
was halten Sie davon, dass der Veranstalter von kommerziellen Veranstaltungen (z.B. bei Fußballspielen), die Kosten des Polizeieinsatz in Rechnung gestellt bekommt?
Ich halte das für richtig. Denn ich kann nicht nachvollziehen, wieso die Allgemeinheit für solche Polizeieinsätze aufkommen soll.
Gruß
Herbert Kunz
Sehr geehrter Herr Kunz,
vielen Dank für Ihre Frage.
Meines Erachtens ist zu beachten, dass die Aufrechterhaltung von öffentlicher Sicherheit zu den Urfunktionen des Staates zählt und Voraussetzung für einen Rechtsstaat ist. Für diese hoheitliche Aufgabe ist die Polizei zuständig. Es existiert zurzeit in Rheinland-Pfalz grundsätzlich keine Rechtsgrundlage dafür, dem Veranstalter die im Zusammenhang mit einer kommerziellen Veranstaltung entstehenden Kosten aufzuerlegen. Viele Veranstalter könnten sich die Kosten eines Polizeieinsatzes nicht leisten. Eine Reihe von Veranstaltungen, die gesellschaftliche Ereignisse sind, könnten ohne Polizeischutz nicht stattfinden, nur weil einige Quertreiber dies verhindern würden. Würde man den Veranstaltern generell die Kosten eines Polizeieinsatzes aufbürden, wäre die Folge, dass viele Veranstaltungen - keineswegs nur Fußballspiele - nicht stattfinden könnten. Dies kann nicht gewollt sein. Ziel muss es deshalb sein, den Veranstaltern aufzuerlegen, durch eigene Maßnahmen im Rahmen ihrer Möglichkeiten die Kosten für einen erforderlichen Polizeieinsatz zu minimieren, um den Steuerzahler zu entlasten.