Frage an Herbert Mertin von Roland M. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Mertin,
mit Sorge habe ich zur Kenntnis genommen, dass das Auswärtige Amt eine schon erfolgte Umstellung auf freie Software wieder rückgängig machen will [0]. Die Re-Migration kostet den Steuerzahler rund 50 Millionen Euro. Laut einem eigentlich nicht für Augen der Öffentlichkeit bestimmten Gutachten von McKinsey –eigentlich einem zweiten, nachdem das ersten zum selben Ergebnis gekommen war– wird festgestellt, dass es keine technischen Gründe dafür gibt. Im Gegenteil: „Während ursprünglich die mit dem Einsatz von Open Source verbundenen geringeren Kosten [die natürlich weiterhin niedrig bleiben, R.M.] das primäre Argument waren, ist inzwischen die damit einhergehende erhöhte Sicherheit ausschlaggebend.“ ([1]: 187) Ein Problem sei allerdings die Nutzerakzeptanz gewesen.
Mich würde nun interessieren, wie sie insbesondere auch im Allgemeinen zu diesem Thema stehen. Durch den breiten Einsatz von freier Software könnten jedes Jahr mehrere Millionen Euro (Steuergelder) gespart werden und das erwiesenermaßen ohne „technische Nachteile“, es könnte die heimische Wirtschaft gefördert werden und nicht große, meistens mit Sitz im Ausland betriebene Unternehmungen, es könnte nicht zuletzt ein Zeichen gesetzt, dass einer an Mitsprache und Beteiligung interessierten Bürgerschaft den Rücken stärkt, weil „öffentlich“ entwickelte Programme und Protokolle unterstützt werden.
Daher meine knappe Frage an Sie: Sollte (in der öffentlichen Verwaltung) mehr auf freie Software gesetzt werden?
Über eine Antwort würde sicher nicht nur ich mich sehr freuen!
Mit freundlichen Grüßen,
Roland Mayer
[0] http://mail.fsfeurope.org/pipermail/press-release-de/2011q1/000182.html
[1] http://www.netzpolitik.org/wp-upload/AAmt-1-Organisationsuntersuchung.pdf
Sehr geehrter Herr Mayer,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Grundsätzlich hegt die FDP gegenüber Open Source durchaus Sympathien und begrüßt die Entwicklungen auf dem Softwaremarkt als einen Weg zu mehr Wettbewerb bei reduzierten Beschaffungskosten. Zusammenfassend ist zur Verwendung von quelloffener Software durch öffentliche Stellen allerdings mehr zu berücksichtigen, als nur anfallende Lizenzkosten bei Beschaffung und Erneuerung.
Zum Beispiel bedeutet der Ersatz von de facto Standardprogrammen im Office-Bereich, die auch Gegenstand der beruflichen Ausbildung vieler junger Menschen sind, die sich in den Verwaltungen wiederfinden, einen erheblichen Fortbildungs- und Schulungsbedarf, der im Rahmen der täglichen Verwaltungsarbeit abgebildet werden muss.
Darüber hinaus stellt sich die Frage einer softwaretechnischen Supportlösung durch professionelle Anbieter oder die Hauseigene IT. Die FDP-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz ist beispielsweise hinsichtlich ihrer IT-Ausstattung auf die Landtagsverwaltung angewiesen, die bislang kaum quelloffene Software berücksichtigt und über langfristige Rahmenverträge erhebliche Kostennachlässe erzielen kann. Es ist richtig, dass auch für quelloffene Programme Angebote für Service und technischen Kundendienst existieren. Jedoch sind im Gegensatz zu kommerziellen Programmen die Gewährleistungsrechte gegenüber den "Herstellern" bei quelloffener Software naturgemäß eher eingeschränkt, als gegenüber einem kommerziellen Anbieter.
Zusammenfassend ist also zu sagen, dass ein Einsatz quelloffener Programme durchaus weiterhin möglich und sogar im Einzelnen zweckmäßig erscheinen kann. Insbesondere Kommunen können hierdurch mittelfristig womöglich von günstigeren Kosteneffekten profitieren, soweit sie in der Lage sind, eine Umstellung aus eigener Kraft zu bewerkstelligen.
In sicherheitsrelevanten Bereichen dürfte allerdings vorerst weiterhin die Verwendung von proprietären Lösungen vorrangig beibehalten werden. Die FDP wird sich jedoch einer sachlichen und kostenorientiert geführten Diskussion nicht verschließen.
Mit freundlichen Grüßen
Herbert Mertin, MdL
Sehr geehrter Herr Mayer,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Grundsätzlich hegt die FDP gegenüber Open Source durchaus Sympathien und begrüßt die Entwicklungen auf dem Softwaremarkt als einen Weg zu mehr Wettbewerb bei reduzierten Beschaffungskosten. Zusammenfassend ist zur Verwendung von quelloffener Software durch öffentliche Stellen allerdings mehr zu berücksichtigen, als nur anfallende Lizenzkosten bei Beschaffung und Erneuerung.
Zum Beispiel bedeutet der Ersatz von de facto Standardprogrammen im Office-Bereich, die auch Gegenstand der beruflichen Ausbildung vieler junger Menschen sind, die sich in den Verwaltungen wiederfinden, einen erheblichen Fortbildungs- und Schulungsbedarf, der im Rahmen der täglichen Verwaltungsarbeit abgebildet werden muss.
Darüber hinaus stellt sich die Frage einer softwaretechnischen Supportlösung durch professionelle Anbieter oder die Hauseigene IT. Die FDP-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz ist beispielsweise hinsichtlich ihrer IT-Ausstattung auf die Landtagsverwaltung angewiesen, die bislang kaum quelloffene Software berücksichtigt und über langfristige Rahmenverträge erhebliche Kostennachlässe erzielen kann. Es ist richtig, dass auch für quelloffene Programme Angebote für Service und technischen Kundendienst existieren. Jedoch sind im Gegensatz zu kommerziellen Programmen die Gewährleistungsrechte gegenüber den "Herstellern" bei quelloffener Software naturgemäß eher eingeschränkt, als gegenüber einem kommerziellen Anbieter.
Zusammenfassend ist also zu sagen, dass ein Einsatz quelloffener Programme durchaus weiterhin möglich und sogar im Einzelnen zweckmäßig erscheinen kann. Insbesondere Kommunen können hierdurch mittelfristig womöglich von günstigeren Kosteneffekten profitieren, soweit sie in der Lage sind, eine Umstellung aus eigener Kraft zu bewerkstelligen.
In sicherheitsrelevanten Bereichen dürfte allerdings vorerst weiterhin die Verwendung von proprietären Lösungen vorrangig beibehalten werden. Die FDP wird sich jedoch einer sachlichen und kostenorientiert geführten Diskussion nicht verschließen.
Mit freundlichen Grüßen
Herbert Mertin, MdL