Frage an Henryk Wichmann von Jörg B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Wichmann,
Sie schreiben in Ihrer Antwort vom 29.07.2015, ich zitiere wörtlich:
"eine bedarfsgerechte Berechnung der Rundfunkbeiträge, d.h. eine personenbezogene Überprüfung der täglichen Nutzungsmenge des öffentlich-rechtlichen Rundfunks würde deutlich mehr Kosten verursachen, als durch den Beitrag insgesamt eingenommen wird. Schon aus diesem Grunde ist dieser Vorschlag absolut indiskutabel. "
Bekanntermaßen betragen die Einnahmen durch den Rundfunkbeitrag pro Jahr mehr als 8 Mrd. Euro. Sie meinen also, eine bedarfsgerechte und nutzungsbezogene Festsetzung der Rundfunkbeiträge würde deutlich mehr als 8 Mrd. Euro pro Jahr kosten. Vielleicht sind Sie so nett und erklären mir, wie Sie die Höhe dieser Kosten berechnet haben.
Mit freundlichen Grüßen
J. B.
P.S: Dr. Ingo von Münch, emeritierter Professor für Öffentliches Recht an der Universität Hamburg, ehemaliger Kultur-, Wissenschaftssenator und zweiter Bürgermeister von Hamburg, mahnte in seinem Aufsatz "Verhindert diese TV-Gebühr" in der Zeitschrift Fokus vom 2011-12-05:
"Es wäre eine Sternstunde des Parlamentarismus (gewesen), wenn wenigstens eines unserer Landesparlamente den Mut besäße, dem `Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag' nicht zuzustimmen und damit dessen Inkrafttreten zu verhindern. Damit würde es zugleich das anstoßen, was seit Jahrzehnten überfällig ist: eine grundlegende Neuordnung der Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, wobei auch deren Aktivitäten in Sachen Werbung, ihr Finanzgebaren und die Verquickung der Ämter von Spitzenpolitikern und Organen der Anstalten intensiver als bisher geprüft werden sollten. Und: Darf man die Abgeordneten daran erinnern, dass sie gemäß den Verfassungen ihrer Länder Vertreter des ganzen Volkes sind, aber nicht Vertreter der Rundfunkanstalten?"