Was ist Ihre Position zur Verweigerung von Visa für afghanische Ortshelfer der Bundeswehr, wenn die Beschäftigung zu lange zurücklag oder über eine Drittfirma erfolgte?
Der Erteilung von Visa für afghanische Ortshelfer der Bundeswehr oder deutscher Hilfsorganisationen setzten deutsche Behörden enge Grenzen. So werden Visa verweigert, wenn die Beschäftigung zu lange zurücklag oder über eine Drittfirma erfolgte. Ein Beispiel zeigt der Spiegel TV Beitrag "Fluchtodyssee eines Bundeswehr Ortshelfers" vom 27.8., wo dem Dolmetscher Hasrat Jacobi das Einreisevisum verweigert wurde, obgleich er wegen seiner Tätigkeit für die Bundeswehr Todesdrohungen erhielt und sein Bruder ermordet wurde.
Andererseits müssten wir bei Erteilung von Visa an alle Helfer und deren Familien ca. 50,000 Personen in Deutschland aufnehmen.
Was ist Ihre Position zur Visabegrenzung für afghanische Ortshelfer?
Sehr geehrter Herr L.,
grundsätzlich steht für mich die Hilfe für Menschen, deren Leben unmittelbar bedroht ist, außer Frage. Aus meiner Sicht ist es auch ein Stück weit menschenverachtend, wenn man die Unterstützung der Ortskräfte jetzt versucht, nach einem Bürokratieschlüssel in zwei Teile zu teilen - diejenigen, bei denen die Tätigkeit länger als drei jahre her ist und über Drittfirmen organisiert war, nein, diejenigen, die direkt beschäftigt waren ja. So über Menschenleben zu richten, hat einen gewissen Zynismus. Deswegen sollten alle Ortskräfte, auch die über Drittfirmen beschäftigt waren, ein Visum erhalten und eine Ausreise ermöglicht bekommen. Sollte Ihre Zahl von 50.000 Menschen korrekt sein, wird man diese nicht so kurzfristig ausfliegen können und man wird auch über Lösungen in den Nachbarländern nachdenken müssen.