Frage von Wolfgang D. • 12.12.2006

Antwort von Henning Otte CDU • 09.03.2007
(...) In diesem Zusammenhang schlagen wir vor, dass das Kündigungsschutzgesetz bei Neueinstellungen erst ab einer Betriebsgröße von mehr als 20 Mitarbeitern Anwendung findet. Es soll in diesen Betrieben für Neueinstellungen erst nach zwei Jahren wirksam werden. (...)