Frage an Henning Münnecke von Michaela M. bezüglich Energie
Herr Münnecke,
Heute las ich in der Zeitung, dass die Stromkonzerne seit Anfang der 80er Jahre Geld "rückstellen" müssen, das für den Bau eines Endlagers und die Demontage der Atomkraftwerke nach deren Lebensende gedacht ist. So las ich, dass bislang 30 Milliarden Euro angesammelt worden seien. Etwa 0,6 Cent je Kilowattstunde macht das im Strompreis aus, mehr als etwa für erneuerbare Energien. Darüber hinaus sollen die Einnahmen für die Konzerne steuerfrei sein und sie würden die Millionen an Geldern für ihre Expansion oder auch für den Einkauf in brachenfremde Bereiche z.B. Müllentsorgung, Wohnungsbau, Wasserversorgung bis zur Chemie nutzen. Dies wurde als Wettbewerbsvorteil beschrieben. Rot-Grün erarbeitete 1998 ein Gesetz "zur Bildung eines öffentlichen Rücklagenfonds". Die Konzerne sollten ihre Rückstellungen binnen drei Jahren auf ein Festgeldkonto einzahlen. Durch den Atomkonsens mit den Konzernen wurde der Ausstieg ausgehandelt und Rot-Grün verzichteten auf den Rücklagenfond.
Meine Frage ist nun, ob Sie die Privilegierung bei steuerlichen Rückstellungen weiterhin befürworten, die die Atomkonzerne mehr für Konzernübernahmen und Einkäufe in branchenfremde Unternehmen nutzen als für den vorgesehenen Zweck?
Gruß Michaela Möller
Sehr geehrte Frau Möller,
Sie führen in Ihrer Fragestellung bereits den sachlichen Zusammenhang auf. Ich möchte mich nicht wiederholen und antworte Ihnen kurz: Wir wollen die Privilegierung bei steuerlichen Rückstellungen, die der Atomwirtschaft enorme Wettbewerbsvorteile verschafft, abschaffen.
Freundliche Grüße
Henning Münnecke