Frage an Henning Münnecke von Matthias S. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Moin,
wie stehen Sie zu der Gleichstellung von Flüssiggas zu Erdgas als alternative Kraftstoffe.
Zur Zeit ist Flüssiggas lediglich bis 2009 steuerermäßigt, allerdings wird Erdgas bis 2020 steuerlich gefördert.
Wäre es nicht auch im Hinblick auf europäische Vorgaben sinnvoll und gerecht, wenn auch Flüssiggas über den gleichen Zeitraum gefördert werde?
MfG
Matthias Schwed
Sehr geehrter Herr Schwed,
Sie stellen eine sehr spezielle Fachfrage. Nach meiner Rückfrage in Berlin kann ich Ihnen nun folgendes weitergeben: Die mineralölsteuerliche Begünstigung von Flüssig- und Erdgas als Kraftstoff war seit ihrer Einführung 1995 umweltpolitisch begründet. Im Vordergrund stand dabei vor Einführung der Europäischen Abgasgesetzgebung das Potenzial der verschiedenen Kraftstoffe Erdgas (Methan fossilen Ursprungs) und Flüssiggas (Butan, Propan) zur Verminderung von Luftschadstoffen wie Stickoxyde, Schwefeldioxyde oder Russpartikel. Mit den durch die europäische Abgasgesetzgebung begründeten Perspektiven treten Gesichtspunkte des verkehrsbezogenen Klimaschutzes und der durch geringeren Kohlenstoffanteil von Methan begründete Potenzialvorteil in den Vordergrund, die die unterschiedliche Behandlung der unterschiedlichen Kraftstoffe Erdgas und Flüssiggas bei der zeitlichen Fortschreibung der Mineralölsteuersätze mit dem Gesetz zur Fortentwicklung der ökologischen Steuerreform begründen. Auch aus Gründen der sparsamen Ressourcen-Nutzung ist die rohstoffliche Nutzung von Butan und Propan einer energetischen Nutzung deutlich vorzuziehen. Die bestehende Perspektive auch für Flüssiggas als Kraftstoff bis 2009 wird allerdings nicht in Frage gestellt. Flüssiggas konnte sich zwar trotz seiner systxembedingten Kostenvorteile und der Begünstigung seit 1995 nicht durchsetzen, aber im Lichte der Europäischen Abgasgesetzgebung kann eine Umrüstung von Altfahrzeugen durchaus noch umweltpolitisch sinnvoll sein.
Ihr Henning Münnecke