Frage an Hendrik Fulda von René S. bezüglich Familie
Sehr geehrter Herr Fulda,
da ich wie viele andere unverheiratete Väter ohne Sorgerecht (und praktisch ohne durchsetzbares Recht auf Umgang) und ungewollt getrennt von meiner 3-jährigen Tochter lebe, würde ich gern wissen welche Schritte gegen diesen, verglichen mit anderen europäischen Ländern, Rechtsmangel unternommen werden können. Gerade im Hinblick darauf, dass der zunehmenden Zahl von überforderten Alleinerziehenden Müttern entgegengewirkt wird und viel wichtiger den betroffenen Trennungskindern ihr Recht auf beide Elternteile eingeräumt werden kann, sofern nicht trifftige Gründe dagegen sprechen.
Sehr geehrter Herr Simon,
keine leichte Frage, da es hier um sehr persönliche Dinge geht. Ich selbst bin aber auch schon im Freundeskreis mit dieser Problematik konfontiert wurden.
Meiner Meinung nach, dürfen leibliche Väter, die nicht mit Mutter und Kind zusammenleben, nicht vom Umgangsrecht mit ihren Kindern ausgeschlossen werden, gerade wenn zwischen dem Kind und dem Vater eine "sozial-familiäre Beziehung" bestanden hat und der gemeinsame Umgang dem Kindeswohl dient. Der Trauschein alleine darf nicht das Entscheidende sein.
Dennoch muss auf der Seite des Vaters geprüft werden, ob und inwieweit ein "gelebtes Vater-Kind-Verhältnis" besteht oder welche Gründe den Vater gehindert haben, solch ein Verhältnis aufzubauen oder aufrechtzuerhalten.
Generell halte ich es jedoch für sehr wichtig, dass die Rechte leiblicher, aber rechtlich nicht anerkannter Väter gestärkt werden.
In der Diskussion sollte man sich aber davor hüten, Argumente wie überforderte, alleinerziehende Mütter anzuführen. Das ist keine Frage des Geschlechtes, sondern der Persönlichkeit.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Sicht der Dinge zu Ihrer Zufriedenheit antworten.
Mit freundlichen Grüßen
Hendrik Fulda