Frage an Hendrik Fulda von Erich S. bezüglich Recht
In der Verfassung, Artikel 3 und in der „Menschenrechts-Charta“ Artikel 2, wird gefordert, niemand wegen seiner … Herkunft … zu benachteiligen ….
Wir sehen in den bestehenden – vielleicht bis zu einem bestimmten Termin vertretbaren -Gesetzen, wo für die Ost-Bevölkerung andere Leistungen festgeschrieben sind, als für Westdeutsche und integrierte Ausländer, eine Benachteiligung und damit die Verletzung des Grundgesetzes und der Charta der Menschenrechte und – da kein Ende abzusehen ist – auch eine Diskriminierung.
Entweder müssen die „Ost-Gesetze“ verschwinden oder folgender Passus in die Verfassung aufgenommen werden:
„Der Gleichheitsgrundsatz gilt für alle Deutschen und integrierten Ausländer voll, für ehemalige DDR-Bürger aber nur eingeschränkt“.
Würden Sie beitragen, dieses Problem zu lösen?
Sehr geehrter Herr Scheider,
unterschiedliche Leistungshöhen für Ost- und West hatten in der Vergangenheit in vielen Bereichen sicher ihre Berechtigung. Insofern halte ich es für überzogen, hier die Menschenrechtscharta zu bemühen. Mittlerweile hat es aber bei den Lebenshaltungskosten eine weitgehende Angleichung zwischen Ost und West gegeben. Ich möchte mich daher dafür einsetzen, auch bei den Leistungsgesetzen eine Angleichung herbeizuführen. Konkret heißt dies zum Beispiel ein in Ost und West gleicher Regelsatz beim ALGII. Bei der Angleichung der Tarife im öffentlichen Dienst darf man allerdings aus meiner Sicht die wirtschaftlichen Realitäten der meisten Länder und Kommunen nicht aus den Augen verlieren.
Mit freundlichen Grüßen
Hendrik Fulda