Helmut Wendt
DIE LINKE
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Frage von Manuela B. •

Frage an Helmut Wendt von Manuela B. bezüglich Gesundheit

Was unternehmen Sie gegen den ärzte Mangel auf dem Land? Ich selbst habe am Sonntag einen schweren Autounfall gehabt und muss jetzt 3 Wochen auf einen MRT Termin warten und dann noch weitere 2,5 Wochen bis ich zum Facharzt kann um zu erfahren was meinem Nacken passiert ist. Dieser Zustand ist nicht mehr tragbar. Wir brauchen mehr Ärzte!!!

Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrte Frau Backer!

Vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse an meiner Meinung.
Eine Hilfe für eine kurzfristige Lösung:
Die Kassenärztliche Vereinigung hat ein öffentliches Versprechen abgegeben, dass Patienten nicht länger als eine Woche auf einen Arzttermin warten müssen.
Nach einer Anfrage wird Ihnen (hoffentlich) ein zeitnaherTermin genannt.
Versuchen Sie die Telefonnummer 0511 56999793 anzurufen oder eine Mail zuschreiben an meinfacharzttermin.de
Für die Behandlung eines Flüchtlings aus Aurich habe ich beieinem Augenfacharzt innerhalb einer Woche einen Behandlungstermin erhalten –nicht am gleichen Ort aber in der näheren Umgebung und nicht bei einem Arztnach Wunsch.

Die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) hat wie gesetzlich gefordert am 25. Januar 2016 ihre Termin Service Stelle zur Vermittlung von Facharztterminengestartet. Sie soll Patienten mit einer Überweisung innerhalb von vier Wocheneinen Termin beim Facharzt vermitteln. Dies hat der Bundestag mit dem Versorgungsstärkungsgesetz so festgelegt. Die Termin Service Stelle ist unter der Telefonnummer 0511-56 99 97 93 montags bis freitags von 8 bis 18 Uhrerreichbar.

Die Termin Service Stelle sollte erst in Anspruch genommen werden, wenn alle anderen Versuche, einen Termin zu bekommen, scheitern. Es gibt keine Termine bei Wunschärzten, zu Wunschzeiten oder in Wunschregionen geben.
Aus dem Internet für Sie kopiert:
Was leistet die Termin Service Stelle der KVN?
Die Termin Service Stelle der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen unterstützt Patienten auf Wunsch dabei, binnen einer Woche einen Termin bei einem Facharztinnerhalb von vier Wochen zu vereinbaren. Der Patient muss gesetzlichkrankenversichert sein und eine speziell gekennzeichnete Überweisung vom Hausarzt oder einem anderen überweisenden Facharzt haben.
Ausnahmen: Für Termine beim Augenarzt oder beim Frauenarzt benötigen Patientinnen und Patienten keine Überweisung, um die KVN-TerminServiceStelle in Anspruch zunehmen.
Was leistet die TerminServiceStelle der KVN nicht?
Über die Termin Service Stelle der KVN erfolgt keine Vermittlung eines Wunschtermins bei einem bestimmten Arzt („Wunscharzt“). Patienten erhalten einen Termin bei einem Arzt, der in dem jeweiligen Zeitraum freie Termine hat. Dabei gilt eineEntfernung zu allgemeinen Fachärzten, wie beispielsweise Haut-, Frauen-, oder Augenärzten, mit öffentlichen Verkehrsmitteln von bis zu einer halben Stundeals zumutbar. Bei spezialisierten Fachärzten, wie beispielsweise Fachinternisten oder Radiologen, gilt eine Stunde als zumutbar.
Die KVNempfiehlt daher, dass Patienten zuerst bei ihrem Wunscharzt anfragen undversuchen, dort einen Termin zu vereinbaren, bevor Sie sich an dieTermin Service Stelle der KVN wenden. Welche Fachärzte in der Nähe praktizieren,erfahren Patienten im Internet unter www.arztauskunft-niedersachsen.de.

Die KVN-Termin Service Stelle vermittelt nur Facharzt-Termine, keine Termine beim Psychotherapeuten, bei Zahnärzten oder bei Kieferorthopäden. Auch Hausärztesowie Kinder- und Jugendärzte sind ausgenommen.
Wie funktioniert die KVN-TerminServiceStelle?
DieKVN-TerminServiceStelle erreichen Patienten zunächst telefonisch unter 0511--5699 97 93 montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr.
Auf der Überweisung findet der Patient einen Code, der als Berechtigungsnachweis für eine schnelle Überweisung gilt. Diesen muss er sowohl für die telefonische Vermittlung, als auch für die Internetvermittlung bereithalten. Nach dem Patientenanruf bietet die KVN-Termin Service Stelle innerhalb einer Woche einen Behandlungstermin bei einem Facharzt an. Die Wartezeit zwischen dem Anruf und dem Termin beträgt maximal vier Wochen. Ausgenommen von der Vermittlung sind Früherkennungsuntersuchungen, Bagatellerkrankungen, Routineuntersuchungen und Untersuchungen zur Feststellung der körperlichen oder psychischen Leistungsfähigkeit.
Die KVNbittet alle Patienten, gebuchte Termine, die nicht eingehalten werden können,rechtzeitig frei zu geben. Der Termin muss in der Arztpraxis abgesagt und dieAbsage auch der KVN-TerminServiceStelle mitgeteilt werden. Wenn Patienten denTermin absagen, ist die KVN-TerminServiceStelle nicht verpflichtet, einen neuenTermin anzubieten. Ausnahme: Patienten sagen den Termin, den sie geradeerhalten haben, noch am gleichen Tag wieder ab. Dann kann ihnen dieTerminservicestelle einen zweiten Termin anbieten.
Sollte dieKVN-TerminServiceStelle keinen Termin bei einem niedergelassenen Facharztanbieten können, wird sie versuchen, auf von Krankenhäusern gemeldete Terminefür ambulante Behandlungen zurückzugreifen.
„Die Politikhat in das Gesetz diesen tückischen Mechanismus eingebaut: Falls es der KVNnicht gelingt, rechtzeitig einen Termin beim Facharzt zu vermitteln, muss dieServicestelle zur ambulanten Behandlung an ein Krankenhaus überweisen. DieBehandlungskosten werden aus dem KVN-Budget bezahlt, also aus dem Honorar derKassenärzte“, kritisierte Barjenbruch abschließend. Voraussetzung istallerdings, dass die Krankenhäuser auf demselben Wege Termine melden, wie esdie niedergelassenen Fachärzte tun.

Mittel- oder langfristig:
a) Ich setze mich ein für eine Bürgerversicherung für alle!Dann würde es keine Unterschiede zwischen Privat- und Kassenpatienten geben undsomit die Behandlungstermine nach Anlass und Bedürftigkeit vergeben werden.
b) Bei der Arztausbildung müssen bei einem derartigen Mangelin dünnbesiedelten Regionen Studienplätze für Interessenten geschaffen oderfrei gehalten werden, die sich für eine bestimmte Zeit und/oder unter günstigenBedingungen sich für „einen Landarzt / einer Landärztin“ verpflichten.
c) Die Kommunen begünstigen Gewerbetreibende mit „Lockmitteln“wie reduzierte Kosten beim Grundstückerwerb oder die Errichtung vonInfrastrukturmaßnahmen wie Straßen oder Freiflächen.
Mit ähnlichen Zuschüssen seitens der Kommunen (Dörfer und Städte) müssen auchAllgemeinmedizinerInnen und FachärztInnen angeworben werden.
Ich erinnere mich, dass Anfang der 1970er Jahre die ostfriesischenSchulstandorte mit günstigen Wohnungen an der PHN Göttingen, AbteilungNiedersachsen geworben haben, um Lehrkräfte für Ostfriesland zu motivieren.Ich habe meine erste Lehrerstelle 1972 in Moorhusen/Ostfriesland angetreten. Zuder Zeit lockten viele Schulstandorte mit sog. „Lehrerdienstwohnungen“! Und eskamen einige aus den Ballungsgebieten auf das Land.

Mit engagiertem Gruß
Helmut Wendt