Frage an Helmut Roth von Heico L. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Roth,
alle Privatpiloten müssen sich neuerdings einer sehr fragwürdigen, periodischen und zudem kostenpflichtigen Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) nach dem LuftSiG (§7) "freiwillig" durch eigenen Antrag unterziehen. Diese Überprüfung sieht Anfragen unter anderem bei den Landeskriminalämtern, dem Bundeskriminalamt, dem Verfassungsschutz, dem Bundesnachrichtendienst, dem Beauftragten für die Staatssicherheitsunterlagen etc. vor. Wird dieser Antrag nicht "freiwillig" gestellt, kann allein dadurch schon eine Unzuverlässigkeit mit der Konsequenz des Entzugs der Lizenz begründet sein. Konkrete Kriterien zur Definition des Begriffs der "Unzuverlässigkeit" führt das Luftsicherheitsgesetz nicht auf (im Gegensatz z.B. zum Waffengesetz).
Sind Sie der Meinung, dass ein solcher unglaublicher Globalverdacht gegen eine bisher völlig unauffällige Bürgergruppe angemessen ist?
Ist das nicht reiner bürokratischer Aktionismus und Populismus auf dem Rücken von unschuldigen Bürgern,
die mit all dem nicht das Geringste zu tun haben?
Wird dadurch nicht der rechtstaatliche Grundsatz der Unschuldsvermutung - und damit unser zentrales Rechtsverständnis - ausgehebelt? Sollte nicht wenigstens ein gewisser Anfangsverdacht diese ZÜP rechtfertigen?
Es ist weltweit noch nie ein Terroranschlag mit einem Flugzeug der allgemeinen Luftfahrt (= jeglicher Luftverkehr ausserhalb des Airlineverkehrs) durch einen lizenzierten Privatpiloten verübt worden.
Demgegenüber stehen regelmäßige Anschläge mit Autobomben, Rucksackbomben etc.
Lastwagenfahrer, insbesondere von Gefahrguttransporten, stellen ein viel größeres "Gefahrenkontingent" dar,
kommen sie doch problemlos mitten in jede Innenstadt!
Warum wird diese Personengruppe nicht zum gläsernern Bürger gemacht,
sondern nur ausgerechnet die harmlose, aber kleine (vermeintlich wehrlose?) Minderheit der Privatpiloten?
Wo sind hier Ihrer Meinung nach die Prinzipien der Erforderlichkeit, Verhältnismäßigkeit und Angemessenheit, die jedem staatlichen und verwaltungsmäßigen Handeln zu Grunde liegen müssen, noch gegeben?
Werden Sie sich nach Ihrer Wahl für unsere Minderheit einsetzen?
Freiheit und Demokratie und Menschenwürde, werden sie dadurch geschützt,
dass man sie schleichend gegen die Würde des Menschen einfach abschafft?
Sind es nicht gerade diese Werte, die wir in den vergangenen Jahrzehnten, falls es erforderlich gewesen wäre, sogar durch Einsatz von militärischer Gewalt verteidigt hätten und haben?
Welche Antwort hierauf kann ich an die anderen Betroffenen in meinem Bekanntenkreis weitergeben?
Ich würde Sie gerne zu einem kleinen Rundflug einladen, damit Sie sich persönlich davon überzeugen können,
dass wir keine berechtigt verdächtigten Kamikazeterroristen sind.
Nicht einmal die USA überprüfen auf solch entwürdigende Weise die Basis der Privatpiloten. Übrigens auch keine Ausländer mit USA - Lizenz!
Mit freundlichen Grüßen,
Heico Lorenz
Inhaber PPL SEP, TMG und GPL
Motorflugreferent im FSV Sindelfingen e.V.
Hallo Herr Lorenz,
wie sie sich wahrscheinlich denken können , kann sich nicht jeder Kandidat in den ihnen genannten Rechtsfragen auskennen. Wenn der Fall so ist wie sie ihn schildern sehe ich auch von meiner Seite einen überzogenen Aktionismus und ein überzogenes Mißtrauen gegenüber den Bürgern. Ich würde sie aber bitten, sich mit ihrem Anliegen direkt an das Innenministerium in Berlin zu wenden. Dort muß es ja eine sinnvolle Begründung dieser Maßnahme geben.
mfg
Helmut Roth
SPD Bundestagskandidat im Wahlkreis BB