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Helmut Nowak
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Frage von Lehnerts U. •

Frage an Helmut Nowak von Lehnerts U. bezüglich Verkehr

Durch die Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung zum 1. Mai 2005 sollten ungerechtfertigte Steuervorteile für schwerere Fahrzeuge mit Pkw-Zulassung beseitigt werden. Die Aufhebung der 2,8-Tonnen-Grenze betrifft aber auch Wohnmobile, die dann nicht mehr nach Gewicht, sondern nach Hubraum und Emissionen besteuert würden.
Zur Zeit ist immer noch offen, wie die Neuregelungen bei der Kfz-Steuer von Wohnmobilen über 2,8 t zGG aussehen werden. Bislang konnten sich die zuständigen Finanzministerien der Bundesländer nicht auf einen gemeinsamen ver-bindlichen Gesetzentwurf oder eine anderweitige einheitliche Neuregelung verständigen. Zum 1.5.2005 wird es daher keine Änderungen bei der Kfz-Besteuerung von Wohnmobilen über 2,8 t zGG geben. Erst Ende Mai ist frühestens mit neuen Informationen, wie es mit der Wohnmobilbesteuerung weitergeht, zu rechnen.

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