Frage an Helmut Lamp von Sebastian P. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Lamp,
ich habe Sie eben zu Abrüstung und Rüstungskontrolle im Bundestag gehört. Dazu frage ich Sie bezüglich des deutschen Verhältnisses zu Atomwaffen, das im Kriegswaffenkontrollgesetz in den §§ 16 und 17 festgelegt wurde. Wie stehen Sie dazu, daß dort im § 17 sehr viele Verbote in Bezug auf Atomwaffen formuliert wurden, im § 16 alle diese Verbote aber aufgehoben werden, solange die im § 17 verbotenen Aktivitäten innerhalb der Nato stattfinden. Damit wäre für Deutschland die Entwicklung, der Bau, die Stationierung von Deutschen Atomwaffen erlaubt, auch die Kooperation mit anderen Natopartnern bei der Entwicklung, dem Bau, der Stationierung usw. von Atomwaffen - werden Sie dafür eintreten, den auch dem Atomwaffensperrvertrag widersprechenden § 16 des KWKG zu streichen?