Frage an Hellmut Königshaus von Reyko M. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrter Herr Königshaus,
vielen Dank für ihre Antwort auf meine Frage vom 18.02. Vielleicht habe ich mich etwas missverständlich ausgedrückt, darum nun präziser: Was halten Sie persönlich von dem Gedanken, besagte Manager ab einer bestimmten Position in einer Firmenhierarchie, mit ihrem gesamten Familienvermögen, ohne finanzielle "Fluchtmöglichkeiten" für ihre Entscheidungen haftbar zu machen (z.B. das Verschulden von (Massen-)Entlassungen aus wirtschaftlichen Fehlentscheidungen)? Es geht hierbei darum, jenen Personenkreis dazu zu zwingen, ihre Arbeit vernünftig zu tun. Jeder "normale" Mensch wird für grobe und gröbste Verfehlungen entlassen, jener Personenkreis wird scheinbar in diesen Fällen "hochgelobt" oder mit unverhältnismäßig hohen Abfindungen beurlaubt. Defacto steht dieser Personenkreis doch außerhalb jeglicher Gerichtsbarkeit (siehe das Gerichtsverfahren seinerzeit im Mannesmannprozeß). Selbst WENN es einmal auf Grund wirtschaftlicher Vergehen zu einem Prozeß kommt, endet dieser doch meist mit einem derart milden Urteil, auf das kein Eierdieb hoffen darf.
Um es ganz klar zu sagen: jeder Manager, der seine Arbeit ordentlich macht und somit mit dafür sorgt, dass es den Leuten, dank Arbeitsplatz und geregeltem Einkommen, in unserem Land gut geht, soll seine Boni, sein Gehalt etc. bekommen. Es geht jedoch darum, jene Leute wieder unter eine Gerichtsbarkeit zu stellen, die dafür sorgt, dass die s.g. "Wirtschaftselite" gezwungen wird, wenigstens die elementaren Normen eines Sozialdenkens und Handelns zu befolgen.
Falls das mit den jetzigen Gesetzen schon gegeben sein sollte, wüßte ich gern, wann und wo dies einmal angewendet worden wäre. Alternativ interessiert mich auch, was ihre Partei in Fragen der "wirtschaftlichen, sozialen" Gerechtigkeit zu tun gedenkt. Immerhin stehen dieses Jahr noch einige Wahlen an, für die ich für jede Entscheidungshilfe dankbar bin.
mfG
R.Meske
Sehr geehrter Herr Meske,
vielen Dank für ihre Nachfrage.
Ich denke schon, dass ich die Intention Ihrer ersten Frage verstanden habe. Sie fordern, dass auch Manager mit ihrem gesamten Privatvermögen haften.
Den Gedanken verstehe ich, jedoch ist mir nicht klar, wer nach Ihrer Auffassung wann und in welcher Weise über das Verschulden des Managers urteilen soll. Unternehmerische Entscheidungen sind sehr komplex und nur selten auf einen einzigen Faktor zurückzuführen. Ich spreche da durchaus aus Erfahrungen, da ich selbst einige Jahre in leitender Funktion in einem Unternehmen tätig war.
Zu den hohen Abfindungen ist Folgendes anzumerken: Unternehmen sind in Deutschland zumeist in privater Hand, und hinsichtlich des Abschlusses von Verträgen herrscht in Deutschland Vertragsfreiheit. Das heißt, ich kann selbst bestimmen, ob und wenn ja was für einen Vertrag mit welchen Inhalten ich abschließe. Die von Ihnen genannten Abfindungen sind meist bereits von vornherein vertraglich vereinbart und – zumindest aus juristischer Sicht – nicht zu beanstanden. Sie zu verantworten haben beide Vertragsseiten, also vor allem der Aufsichtsrat. Unter anderem dafür ist er ja schließlich da. Über Moral und Unmoral möchte ich an dieser Stelle nicht urteilen.
Urteile der Gerichte habe ich nicht zu kommentieren. Die Gerichte sind Gott sei Dank unabhängig. Ich bin als Abgeordneter für die Gesetze zuständig, und ich denke, wir haben in Deutschland ein gutes und effektives Strafrecht. Ob jemand die Gesetze einhält oder nicht, haben die Gerichte zu entscheiden und im Falle festgestellter Verstöße die Folgen zu bestimmen.
Über das, was „Gerechtigkeit“ ist, kann man trefflich streiten. Ich denke, dass wir nicht nur gerecht verteilen müssen, sondern auch bei der Verteilung der Lasten gerecht sein müssen. Wir Älteren dürfen uns nicht zu Lasten künftiger Generationen mehr zuteilen, als erarbeitet wird, und Manager und Eigentümer dürfen sich nicht mehr an Gratifikationen und Gewinnen zustecken, als der Unternehmenserfolg es zulässt. Wenn das Unternehmen Verluste macht, kann es auch keine Bonuszahlungen geben, sondern eher Malusabzüge. Aber das ist, wie gesagt, bei privaten Unternehmen Sache der Aufsichtsgremien, in der Regel also des Aufsichtsrats. Und dafür, dass die Arbeitnehmer nicht benachteiligt werden müssen die Tarifparteien sorgen, insbesondere die Gewerkschaften – und nicht der Staat.
Mit freundlichen Grüßen
Hellmut Königshaus, MdB