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Frage von Felix S. •

Frage an Hellmut Königshaus von Felix S. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Königshaus,

der jüngste Gesetzentwurf in Sachen Kfz-Steuer bezieht sich ausschliesslich auf Neuzulassungen. Dies verkennt die Situation, dass es in Deutschland derzeit mehrere Tausend Fahrzeuge gibt, die den mit der CO2-orientierten Steuer einhergehenden Zielen (Minderung des CO2-Ausstosses) gerecht werden (sämtliche 3L und 5L Fahrzeuge). Mit diesen Fahrzeugen, werden bereits seit mehreren Jahren im Dauerbetrieb niedrige CO2- Emmissionswerte (unter 120g/km) erreicht. Es ist mit dem Umweltschutz in diesem Lande nicht vereinbar, wenn das vorhandene Potenzial an Fahrzeugen zur Erreichung der CO2-Minderungs-Ziele anders behandelt werden sollte als künftig zugelassene Fahrzeuge. Worin unterscheidet sich das CO2, welches von neuen Fahrzeugen ausgestoßen wird, von dem welches bereits vorhandene Fahrzeuge emittieren?

Bereits seit 1996 ist der neue europäische Fahrzyklus (NEFZ) gesetzliche Grundlage für alle Neuzulassungen von PKW. Damit müßten für alle seitdem neu auf den Markt gebrachten PKW auch belastbare Verbrauchswerte vorliegen. Zwischen Verbrauch und CO2-Ausstoß besteht ein linearer Zusammenhang. Folglich sind für alle bereits seit 1996 neu zugelassenen Fahrzeuge belastbare Daten über den CO2-Ausstoß vorhanden.

Wenn das Ziel der Gesetzgebung also der Umweltschutz und die CO2-Minderung sein soll, ist eine CO2-basierte Besteuerung nur für Neuzulassungen also der falsche Weg. Es müsste mindestens ein Wahlrecht für Bestandsfahrzeuge geben, zumal keinerlei technischer Unterschied zwischen zwei baugleichen Fahrzeugen besteht, nur weil sie vor oder nach dem 5.11.2008 (Stichtag für Besteuerungswahl) bzw. 31.12.08 (Stichtag verbindliche Besteuerung) erstmals zugelassen wurden.

Ich frage Sie: Was gedenken Sie, im Blick auf die Neuregelung der Kfz-Steuer und die CO2-Minderung im aktuellen Gesetzgebungsverfahren zu tun?

Vielen Dank vorab für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen,

F. Schulz

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Schulz,

zunächst vielen Dank für Ihre Frage.
Ihr Einwand ist plausibel. Die CO2-orientierte Besteuerung neuzugelassener PKW ist insoweit ungerecht, als Fahrzeugkäufer, die bereits vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes klimabewusst und eigeninitiativ auf Benzin sparende PKW gesetzt haben, nun „bestraft“ werden. Das ist eine bedauerliche Folge aller Stichtagsregelungen. Aber diese Zielen eben darauf ab, zu einem bestimmten Verhalten neu anzuregen, nicht bisheriges Verhalten zu belohen oder zu bestrafen. Ich stehe denen deshalb stets skeptisch gegenüber, weil damit ein Stück Gerechtigkeit geopfert wird.
In der Sache selbst haben Sie natürlich recht: CO2 ist CO2, egal wann und von welchem Fahrzeug es ausgestoßen wurde. Wenn auch nicht aus diesem Grund, sondern abermals aufgrund eines „Verteilungskampfes“ um die Steuereinnahmen zwischen Bund und Ländern, wurde das Vorhaben jetzt ohnehin vorläufig gestoppt. Das ist natürlich auf lange Sicht erst recht keine Lösung.
Die FDP fordert schon seit langem die komplette Abschaffung der Kfz-Steuer. Stattdessen sollte die Mineralölsteuer entsprechend erhöht werden. Das hätte zur Folge, dass besonders die Menschen, die viel Benzin verbrauchen und folglich dem Klima einen hohen Schaden zufügen, weit mehr in die Verantwortung genommen würden als Wenigfahrer. Auch würde das Problem einer Stichtagsregelung vermieden.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Hellmut Königshaus