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Hellmut Königshaus
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Frage von Reyko M. •

Frage an Hellmut Königshaus von Reyko M. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Königshaus,

wie stehen a) sie persönlich und b) ihre Partei zu dem Gedanken, respektive Idee, daß Manager ab einer bestimmten Position in einer Firma, mit ihrem gesamten Privat, bzw. "Familienvermögen" für ihre Entscheidungen haftbar sein sollen?
Als Hintergrund sei hier die Tatsache angeführt, daß jeder "normale" Mensch ja auch mit dem Vermögen des Ehegatten, Lebenspartners und, unter gewissen Voraussetzungen, sogar mir dem naher Verwandter bei der Berechnung staatlicher Leistungen herangezogen wird.

mfG
R.Meske

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Meske,

vielen Dank für Ihre Frage. Zunächst möchte ich einen Punkt klarstellen, der in Ihrem Beitrag vielleicht etwas missverständlich ist: Ihre Frage zielte auf die Haftung von Managern mit Ihrem Privatvermögen bei ihrer beruflichen Tätigkeit. Das ist ein Aspekt, der im rechtlichen Bereich anzusiedeln ist. Im zweiten Teil ziehen Sie dann einen sozialpolitischen Aspekt als Begründung hinzu.
Jedoch hat das eine mit dem anderen nichts zu tun.
Manager sind, anders als Unternehmer, Angestellte eines Unternehmens. Die Haftung eines Managers begrenzt sich, genau wie die jedes anderen Angestellten, auf strafrechtlich relevante Aspekte, wobei in der Regel zuvor Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit festgestellt werden müssen. Kann dem Manager also nachgewiesen werden, dass er kriminell gehandelt hat, so haftet er auch persönlich, so wie jeder andere Mensch in Deutschland auch. Ist dies jedoch nicht der Fall, dann ist es auch nicht zulässig, in sein Privatvermögen einzugreifen. So haften auch Sie nicht ihrem Arbeitgeber gegenüber für Ihre Arbeit mit Ihrem Privatvermögen. Der zweite Punkt ist anders zu behandeln, aber ich komme auch dort zum selben Ergebnis. Unternehmen sind private Organisationen, es ist nicht Aufgabe des Staates, über das Verhältnis der Beteiligten untereinander zu entscheiden, außer im Falle grob fahrlässig oder gar vorsätzlich verursachter Schäden..

Wie der Staat allerdings auf die gesellschaftlichen Auswirkungen unternehmerischer Entscheidungen reagiert, ist eine andere Sache. Wenn er mit Steuermitteln ein Unternehmen stützt und es vor der Insolvenz bewahrt, dann kann und muss er dort natürlich mitentscheiden können. Doch dies ist eben eine Ausnahmesituation, die nicht auf den Normalfall zu übertragen ist.

Mit freundlichen Grüßen

Hellmut Königshaus