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Frage von Hans-Ulrich J. •

Frage an Hellmut Königshaus von Hans-Ulrich J. bezüglich Finanzen

Werden Sie noch vor der Bundestagswahl darauf drängen,dass Beamte und Angestellte in das gleiche Rentensystem einzahlen,um den Versorgungsvorteil der Beamten,der durch die Rentenbesteuerung noch weiter ausgebaut wird,abzubauen?

Hans- Ulrich Janetzki,
Diplom-Sozialwissenschaftler.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Janetzki,

herzlichen Dank für Ihre Frage. Bitte entschuldigen Sie die späte Antwort, aber ich war durch die aktuellen politischen Ereignisse sehr in Anspruch genommen, und ich wollte Sie nicht nur oberflächlich mit einer knappen Antwort abspeisen.

Es liegt auf der Hand, dass der demographische Wandel in Zukunft dazu führen wird, dass immer weniger Beitragszahler immer mehr Rentenempfänger und immer weniger Steuerzahler immer mehr Pensionäre unterhalten müssen. Für beide Versorgungssysteme wurden in der Vergangenheit, entgegen dem Rat und zahlreichen Initiativen der FDP, keinerlei Kapitalrücklagen gebildet. Aber es handelt sich noch um zwei unterschiedliche Systeme, die nicht ohne weiteres miteinander verglichen werden können.
Was die beamtenrechtliche Versorgung anbetrifft, so ist zu berücksichtigen, dass diese den Beamten eine umfassende Altersversorgung gewährleisten soll. Im Gegensatz zur gesetzlichen Rente ist die Versorgung der Beamten eine Vollversorgung, die eine dem Amt angemessene Alimentation des Beamten auch im Ruhestand sicherstellen soll (und nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch muss), die also Grund- und Zusatzversorgung zugleich ist. Hiervon zu unterscheiden ist die Alterssicherung der Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst und in der Wirtschaft. Diese ruht auf drei Säulen, nämlich neben der staatlichen Rente auf vom Arbeitgeber gewährte Zusatzversorgungen bzw. Betriebsrenten und privater Eigenvorsorge (Riester-Rente). Natürlich können in der heutigen Arbeitswelt nicht mehr so viele Arbeitnehmer auf Betriebsrenten bauen, wie das früher einmal der Fall war, und vielen fällt es auch schwer, die Lasten der Zusatzkosten einer privaten Zusatzversorgung aufzubauen. Deshalb plädiert die FDP dafür, dass durch geeignete Maßnahmen, insbesondere im Bereich der Steuern und Abgaben sowie durch Erhöhung des Kindergeldes "mehr Netto" bleibt, um entsprechend vorzusorgen. Denn die Renten, die nach einer festen Formel berechnet werden und sich nach der wirtschaftlichen Entwicklung und somit nach den Beiträgen der Erwerbstätigen richten, können nicht nach dem Belieben der Politiker verändert werden. Bereits heute werden 78,7 Milliarden, das sind 29 % des gesamten Bundeshaushaltes, aus der Bundeskasse als Zuschuss für die Rentenzahlungen aufgewendet. Es liegt auf der Hand, dass dieser Anteil nicht weiter gesteigert werden kann. Auch die beamtenrechtlichen Versorgungsbezüge richten sich nach der Wirtschaftsentwicklung. Aber anders als im Rentenrecht ist hier die Änderung und Anpassung nicht die Umsetzung einer vorgegebenen Rentenformel, sondern eine jeweils eigenständige Entscheidung des Gesetzgebers. Für diese ist entsprechend der verfassungsrechtlichen Vorgabe ebenso die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung, und zwar so, wie sie in der Gehaltsentwicklung des öffentlichen Dienstes zum Ausdruck kommt, maßgeblich. Damit fahren übrigens die Versorgungsempfänger nicht unbedingt besser. Denn die Jahresbruttobezüge der Pensionäre liegen seit dem Jahr 2003 unverändert unter dem Betrag der Versorgung im Jahre 2002, weil der Gesetzgeber den Beamten- und Versorgungsempfängern aus Gründen der Haushaltskonsolidierung ebenso wie den aktiven Beamten Gehaltskürzungen zumuten musste. Im Übrigen müssen seit jeher die Versorgungsempfänger ihre Pensionen versteuern.

Es nutzt daher nichts, Rentner gegen Pensionäre auszuspielen. Es gibt nur einen Weg zu einer besseren Altersversorgung: mehr "Netto" für die Arbeitnehmer, das heißt niedrigere Steuern und Abgaben und höheres Kindergeld, damit die Arbeitnehmer auch privat vorsorgen können und die Unternehmen wegen der dann geringeren Arbeitnehmeranteile sich wieder Betriebsrenten leisten können.

Mit freundlichem Gruß

Hellmut Königshaus