Frage an Hellmut Königshaus von Karlheinz W. bezüglich Senioren
Sehr geehrter Herr Königshaus,
der Soziale Arbeitskreis Treptow-Köpenick,der Ihnen u.a. am23.8.05 ein Forum von ca. 300 Bürgern bot, um sich mit anderen als Kandidat für den Bundestag vorzustellen, beschäftigt sich gegenwärtig intensiv mit der Rentenfrage.
In Zusammenwirken mit vielen außerparlamentarischen Kräften,
wie z.B. Seniorenvertretungen der Gewerkschaften,Sozialver-bänden u.a., bemühen wir uns um die Angleichung des Rentenwertes Ost an den aktuellen Rentenwert und die Beseitigung der noch vorhandenen Rentenungerechtigkeiten, die über 20 verschiedene Personengruppen von DDR-Bürgen betreffen.
Die Fraktion Die Linke hat viele unserer Probleme und Vorschläge aufgegriffen und zur Diskussion gestellt.(Anträge 16/6734 u. 16/7019-7035)
Wir bitten Sie, diese Anträge im Interesse einer Vielzahl von gegenwärtigen und künftigen Rentnern zu unterstützen.
Aus Bundestagsprotokollen und Presseveröffentlichungen wissen wir,dass eine Vielzahl von Abgeordneten ungenügende, einseitige und teilweise völlig falsche Fakten und Sachzusammenhänge in Rentenfragen benutzen. Das ist sehr bedauerlich. Viele unserer Mitstreiter haben in intensiver Kleinstarbeit Fakten erarbeitet. Die Wichtigsten davon bieten wir Ihnen - wenn gewünscht - an.
Unsere Frage lautet: Wie lange soll nach Ihrer Auffassung die Spaltung Ost/ West in der Rentenfrage noch andauern oder ist es nicht an der Zeit, diese so schnell als möglich zu beenden?
Mit freundlichen Grüßen im Namen des Sozialen Arbeitskreis Treptow-Köpenick
K. Wunderlich
Sprecher
Sehr geehrter Herr Wunderlich,
herzlichen Dank für Ihre Frage. Ich freue mich, von Ihnen wieder zu hören. Ich erinnere mich gerne zurück an die Veranstaltung im August 2005, auch wenn Sie und die Mehrheit des Publikums meiner Meinung nicht in allen Punkten folgen wollten.
Der FDP-Bundestagsfraktion und auch mir selbst sind die Probleme, die mit der unterschiedlichen Behandlung von Rentenansprüchen aus Ost- und Westbiographien verbunden sind, bewusst.Die Sachlage ist allerdings sehr kompliziert. Deshalb musste ich mich zunächst über den derzeitigen Sachstand vergewissern, weshalb ich erst heute antworten kann.
Wegen der früher in der DDR niedrigeren Löhne konnte und wollte der Gesetzgeber das für den Westen geltende Berechnungsverfahren nicht auf die Berechnung der Renten bzw. der Rentenanwartschaften in den Neuen Ländern übertragen, weil dies die Rentner und die Beschäftigten dort unzumutbar benachteiligt hätte und zu unvertretbar niedrigen Renten geführt hätte. Dies muss man wissen, um die damalige Entscheidung, unterschiedliche Berechnungsfaktoren zu entwickeln, fair einordnen zu können. Es ging nicht um weniger, sondern im Gegenteil um mehr Gerechtigkeit für die Menschen in den Neuen Ländern und dem Ostteil Berlins.
Nach der damals gefundenen Regelung werden bei der Ermittlung der persönlichen "Entgeltpunkte" eines jeden Arbeitnehmers, die die Höhe der späteren Rente bestimmen, die Löhne gemäß § 256 a SGB VI deutlich "hochgewertet", was im Jahre 2007 beispielsweise 16 % ausmachte. Das bedeutet, dass bei der Zuteilung der Entgeltpunkte ein Arbeitnehmer mit beispielsweise 1.000,00 Euro so gestellt wird, als hätte er statt für diese Summe mehr, nämlich für 1.160 Euro Beiträge entrichtet. Dieser Vorteil geht, wenngleich nur zum Teil, auf der anderen Seite wieder verloren, weil der zweite Berechnungsfaktor der Rente, der sogenannte Rentenwert, im Osten 12,1 % niedriger liegt als im Westen. Unter dem Strich würden also die "Ostrentner" mit dem West-Berechnungsverfahren schlechter stehen.
Wenn, wie dies vielfach gefordert wird, eine Angleichung durch Übernahme der Berechnungssystems West erfolgte, würde dies in aller Regel zu einer Schlechterstellung und nicht zu einer Besserstellung führen. Natürlich gibt es eine Reihe von weiteren Einzelproblemen, die sich insbesondere auf die Angehörigen bestimmter Berufsgruppen, wie etwa der technischen Intelligenz, Akademikern und den Mitarbeitern des DDR-Gesundheitsdienstes beziehen, auf die im Detail einzugehen hier zu weit führen würde. Ich verweise dazu allerdings auf die für mich unbefriedigende Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (Bundestags-Drucksache 16/8633) zu diesem Thema.
Die FDP-Bundestagsfraktion wird sich auch weiterhin für eine faire und ausgewogene Neugestaltung des Rentenrechts einsetzen, sie bereitet hierzu derzeit einen entsprechenden Antrag vor. Dabei werde ich darauf achten, dass die Interessen der Renter und Rentenanwärter aus den Neuen Ländern und aus dem Ostteil Berlins in vollem Umfang gewahrt bleiben.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Hellmut Königshaus