Frage an Hellmut Königshaus von Monika O. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Königshaus,
Im November 02 vereinbarte ich mit meiner Firma eine Umwandlung meines Arbeitsentgeltes in Versicherungsschutz (Eichelrente). Ich zahlte eine einmalige kleine Summe in die Pensionskasse ein.
Im November 2007 bekam ich diese ausgezahlt.
Die Krankenkasse beansprucht nun einen zusätzlichen Beitrag.
Ich beziehe seit 01.06.06 die gesetzliche Rente und eine geringe Betriebsrente. Da diese unter der Geringfügigkeitsgrenze liegt, brauchte ich davon keine Krankenkassenbeiträge zu zahlen. Nun aber ist es völlig anders!
Zusammen mit dieser Auszahlung übersteigt der Vorsorgebetrag geringfügig diese Grenze!
Multipliziere ich nun die 120 Monate mit dem geforderten Krankenkassenbeitrag, ergibt sich, dass ich nicht nur meine ausbezahlte Altersvorsorge zurückzahle, ich werde noch darüber hinaus zur Kasse gebeten.
Beitragserhöhungen kommen noch dazu und das Finanzamt will auch profitieren, d. h. also: ich zahle kräftig drauf!
Ich betrachte das im höchsten Maße als unverschämt und ungerecht, vor allem weil man heute weiß, dass dieser Minister, der uns ins „Boxhorn“ jagte, heute eine Rente von 11.000,- € bezieht!!!
Mir fehlen dazu die Worte!
Wo bleibt da die Gerechtigkeit?
Was hat man sich bei dieser Gesetzgebung gedacht???
Der rechtschaffene „kleine“ Bürger wird, wie so oft, abgezockt!
Ich bitte Sie, mein Anliegen im Bundestag vorzulegen und darüber neu zu entscheiden.
Als ich damals diesen Vertrag abschloss, wusste ich noch nicht, dass ich diesem Vorsorgewahn „auf den Leim gegangen“ bin, denn dieses Gesetz existiert erst seit dem 01.04.04.
Warum bedachte man keinen Bestandsschutz und warum gibt es keine Härtefallregelung???
Man kann doch aus dieser Freigrenze einen Freibetrag machen. Das wäre auf jeden Fall gerechter!
Ihre Antwort erwartend verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Monika Oesterreich
Sehr geehrte Frau Oesterreich,
ich bitte um Nachsicht, dass ich erst jetzt antworten kann. Ihr Fall ist nicht einfach zu beurteilen und Ihre Frage nicht ohne nähere Befassung mit den Rechtsgrundlagen zu beantworten. Leider muss ich Ihnen sagen, dass auch ich diese Regelung nicht verstehe; offenbar wurde im Gesetzgebungsverfahren diese Fallkonstellation, die sich in Ihrem Fall so negativ auswirkt, übersehen. Ich verstehe Ihren Unmut sehr gut. Wie so häufig wirkt sich auch hier offenbar das Erreichen bzw. das Überschreiten eines Schwellenwertes negativ aus. Möglicherweise wurden Sie beim Abschluss Ihres "Rentenvertrages" auch falsch beraten. Da ich fachlich nicht auf diesen Bereich spezialisiert bin, kann ich dies nicht im Detail nachvollziehen, ich habe daher unsere Sozialpolitiker auf Ihren Fall aufmerksam gemacht. Da Sie zu Recht erwarten, dass sich der Bundestag noch einmal mit diesem vermutlich ungewollten Resultat befasst, habe ich Ihr Schreiben heute auch als Petition an den Petitionsausschuss weitergeleitet. Ich bedauere, Ihnen nicht unmittelbar helfen zu können, aber ich bin mir sicher, dass sich die Kolleginnen und Kollegen im Pertitionsausschuss intensiv um eine Lösung bemühen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Hellmut Königshaus