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Hellmut Königshaus
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Frage von Detlef M. •

Frage an Hellmut Königshaus von Detlef M. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Hellmut Königshaus,

wo kann ich die Opferrente beantragen und welche Unterlagen brauche ich dafür ?
Ich bekomme 520 € EU- Rente und Gleichstellung plus Wohngeld,alles zusammen ca. 700 €, bekomme ich die 250 € dazu oder wird mir dafür etwas anderes gestrichen ?

Mit freundlichen Grüssen

Detlef Münnichow

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Sehr geehrter Herr Münnichow,

Herr Königshaus befindet sich derzeit im Urlaub. Nach seiner Rückkehr werden Sie eine Antwort auf Ihre Anfrage erhalten.

Mit freundlichen Grüßen
M. J.
Mitarbeiterin

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Münnichow,

Ihre email vom 15. August 2007 habe ich erhalten und bedanke mich dafür.

Für die Opferrente sind die Landesjustizverwaltungen zuständig, in deren Geschäftsbereich die Rehabilitierungsentscheidung ergangen ist. Sie benötigen den Rehabilitierungsbescheid oder eine Bescheinigung nach dem Häftlingshilfegesetz zur Beantragung der Opferrente. Außerdem muss die wirtschaftliche Bedürftigkeit gegeben sein.

Wirtschaftliche Bedürftigkeit liegt vor, wenn das Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Die Einkommensgrenze liegt bei Alleinstehenden bei 1.035 € und bei Verheirateten bei 1.380 € monatlich. Das Einkommen des Ehegatten bleibt unberücksichtigt. Ebenso unberücksichtigt bleiben u. a. Altersrenten. Zuständig sind die Landesjustizverwaltungen, in deren Geschäftsbereich die Rehabilitierungsentscheidung ergangen ist, bzw. die von den Landesregierungen noch zu bestimmenden Stellen.

Anträge können beim Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin (LAGeSo) gestellt werden, wenn

1. der Antragsteller, einen Rehabilitierungsbeschluss des Landgerichts Berlin erhalten hat oder

2. der Antragsteller über eine Bescheinigung nach § 10 Abs. 4 Häftlingshilfegesetz (HHG) verfügt

und in Berlin bzw. im Ausland lebt.

Die Bearbeitung der Anträge erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Zuerst wird geprüft, ob die Dauer der Haftzeit der Gesetzesvorgabe entspricht und ob Ausschließungsgründe vorliegen. Dann erfolgt die Bedürftigkeitsüberprüfung und die abschließende Bescheiderteilung. Bei einer positiven Bescheiderteilung wird die besondere Zuwendung für Haftopfer rückwirkend ab dem der Antragstellung folgenden Monat gewährt. Antragsvordrucke und telefonische Auskünfte erhalten Sie beim LAGeSo, Referat II D/2000, Marienfelder Allee 66-80, 12277 Berlin, im KundenCenter des LAGeSo Albrecht-Achilles-Str. 62, 10709 Berlin, Telefon 9012 6464 und im Info-Point des LAGeSo Sächsische Str. 28, 10707 Berlin, Telefon 9012 8988, -8989 zu folgenden Sprechzeiten: Montag, Dienstag 9.00 - 15.00 Uhr, Donnerstag 9.00 - 18.00 Uhr, Freitag 9.00 - 13.00 Uhr und im Internet unter www.lageso.berlin.de (Soziales Entschädigungsrecht). Hier kann Ihnen dann auch Auskunft darüber erteilt werden, ob Sie anspruchsberechtigt sind.

Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen. Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Hellmut Königshaus, MdB