Frage an Hellmut Königshaus von Sophia M. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Königshaus,
eine Erbschaft ist niemals eine erfreuliche Sache, die Regierung macht daraus eine noch unerfreulichere!
Das neue Erschaftssteuergesetz trat zum 01.01.2009 in Kraft. Zu diesem Zeitpunkt gab es weder Ausführungsvorschriften, noch eine Bearbeitungssoftware für die Fianzämter und auch keine Vordrucke, damit das "Volk" seine Angaben überhaupt erst einmal tätigen kann.
Leider existieren bis heute weder Software, noch Vordrucke, die Finanzämter stehen vor allen Sterbefällen/Erbschaftsfällen des Jahres 2009!
Da ich mich im Zusammenhang mit einer Erbschaft mit dem Amtsgericht in Verbidung setzte, habe ich erfahren, dass die Berechnungsdauer in meinem Fall ca. 8 Wochen dauert, die Zahlungsfrist der Steuer 4 Wochen. Eine Nachricht, dass die Erbschaftssteuerfälle von diesem Jahr noch nicht bearbeitet werden kann, wegen o.g. Problematik, habe ich nicht erhalten (sicherlich kein Bundesbürger!)
Es handelte sich um eine größere Summe, die durch mehrere Erben geteilt wird, das Geld war angelegt. Da mit einer Zahlung also relativ schnell zu rechnen war, wurden die Gelder aus den gültigen Verträgen gelöst, bzw. verkauft. Das Geld schlummert nun auf einem 0,5 %-Konto.
Wer zahlt den Zinsausfall??? Ich gehe davon aus, das kein Erbe in Deutschland die geschilderte Information erhalten hat, und somit private Zinsausfälle zur Tagesordnung gehören. Wenn der Staat eine Erbschaftssteuer, Zinsabschlagssteuer etc. verlangt, hat er auch für solche Ausfälle gerade zustehen! Ich nehme an, dass diese Zinsausfälle in der Einkommensteuererklärung des Jahres berücksichtigt werden!?
Über eine Antwort (und Diskussion im Finanzministerium) freue ich mich!
Sophia Merian
Sehr geehrte Frau Merian,
vielen Dank für Ihre Frage. Ich stimme Ihnen zu, die Gesetzesänderung zum Erbschaftssteuergesetz zum Jahresbeginn 2009 war handwerklich schlecht gemacht. Das wirkt sich sehr zum Nachteil der Bürger aus.
Das geltende Erbschaftssteuergesetz ist in vielen Punkte ungerecht. Denn jeder vererbte Euro wurde auch einmal verdient und entsprechend versteuert, genauso wie die daraus erzielten Zinsen. Und besonders, wenn das angesparte Vermögen in ein eigenes Haus oder ein arbeitsplatzschaffendes Unternehmen investiert wurde, steht es dem Gesetzgeber gerade auch aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht zu, aus vermeintlichem „Gerechtigkeitsempfinden“ ganzen Familien die Lebensgrundlage zu entziehen. Wirtschaftsminister Rainer Brüderle sagte es vor kurzem treffend: Bei der Erbschaftssteuer zahlt man allein dafür, dass man stirbt. Deshalb hat die neue Koalition eine Änderung der Rechtslage eingeleitet.
Was Ihre persönliche Situation angeht, so sehe ich keine Möglichkeit, Ihren Zinsausfall ersetzt zu bekommen. Aber ich werde mit der FDP-Fraktion darauf hinwirken, dass die Rechtslage schnell geändert wird, um derartige Fälle für die Zukunft auszuschließen.
Mit freundlichen Grüßen
Hellmut Königshaus