
(...) vielen Dank für ihre Frage und die umfassenden Verweise. Tatsächlich wurde mit der Zweiten Verordnung zur Änderung der Bundeslaufbahnverordnung bereits in einigen Berufsgruppen die Rechtslage dahingehend geändert, dass in bestimmten Berufsgruppen eine entsprechende Berufserfahrung oder Promotion die nötige Qualifizierung für den höheren Dienst ersetzt (§ 23 Abs. 4 BLV). (...)