Frage an Heinz-Michael Kittler von Norbert K. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Kittler,
der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat im Fall Dorothea Klee ./. BRD im Jahre 1995 den sogenannten Radikalenerlass für in allen Teilen für nichtig erklärt. Trotzdem arbeitet das Bundesland Baden-Württemberg (Frau Schavan / sogenanntes Kompetenzteam der CDU) heute wieder mit Berufsverboten. Wie stellt sich ihre Partei zu dem vorsätzlichen Bruch des Grundgesetzesß
Mit freundlichem Gruß
Norbert Kuske
Sehr geehrter Herr Kuske
Wie Sie schreiben, hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Jahre 1995 im Fall Dorothea Klee ./. BRD die deutsche Berufsverbotspraxis (sog. Radikalenerlass) als in allen Teilen als nichtig verworfen. Der Gerichtshof hat hier klar darauf erkannt, dass dies von dem Grundrecht auf Meinungs- und Informationsfreiheit gedeckt ist. Somit stehen die Menschen die unter diese Praxis gefallen sind, voll auf dem Boden des Grundgesetzes.
In Baden-Württemberg meinen Sie vermutlich den Realschullehrer, der in Heidelberg in einer antifaschistischen Initiative wirkt. Und das im 60. Jahr nach dem uns erst fremde Mächte vom deutschen Faschismus befreiten. Verbal sind heute alle gegen Nazis. Sobald jemand aktiv wird, bekommt er schnell Berufsverbot.
Frau Schavan bricht nach meiner Einschätzung hier vorsätzlich das Grundrecht. In Anbetracht der Europäischen Rechtssprechung kann es für die DIE LINKE nur darum gehen, diese staatliche Verfolgungspraxis scharf zu bekämpfen und für deren Opfer Partei zu ergreifen.
Nie wieder Faschismus!
Heinz-Michael Kittler